Stattlicher Auftrag – illegale Beschäftigung

13.08.2021 | Stand 13.08.2021, 10:04 Uhr
Symbolbild Gericht −Foto: Pexels

Baustellenkontrolle in Ingolstadt hat für drei Unternehmer aus Serbien Nachspiel vor Gericht

(ty) Der Bausektor ist besonders anfällig für illegale Beschäftigung, weshalb es immer wieder mal stichprobenartige und auch verdachtsbasierte Kontrollen durch den zuständigen Zoll gibt. Eine solche Nachschau hatte in Ingolstadt im August vorigen Jahres auf einer Baustelle an der Friedrich-Ebert-Straße gleich 14 fragwürdige Beschäftigungsverhältnisse aufgedeckt. Die Sache hatte jetzt für drei als Drahtzieher enttarnte serbische Staatsbürger ein Nachspiel vor dem Amtsgericht.

In zehn nachweisbaren Fällen, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen einen 40-Jährigen, dessen 37-jährige Lebensgefährtin und deren 35-jährige Schwester, soll dieses Trio mittels einer von den Angeklagten in Slowenien gegründeten Firma Bauarbeiter aus Bosnien-Herzegowina und aus Serbien auf die Ingolstädter Baustelle gelotst haben.


Da es sich um Nicht-EU-Bürger handelte, hätten für sie in Deutschland Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse beantragt werden müssen – das unterblieb aber. Die Anklage lautete deshalb auf gewerbs- und bandenmäßige Schleusertätigkeit, was laut Gesetz mit Haftstrafen zwischen einem und zehn Jahren geahndet werden kann. Der Mann und die jüngere Frau hatten denn auch bis zum Verhandlungstag einige Monate in Untersuchungshaft gesessen. Die ältere Frau hatte sich freiwillig dem Verfahren gestellt und war zum Prozess aus Slowenien angereist.


Die Beweislage war so klar, dass die Verteidiger der drei Unternehmer – die Frauen hatten sich als Direktorin und Personalchefin der slowenischen Firma bezeichnet, der Mann war auf der Baustelle als Bauleiter und Polier aufgetreten – von vornherein eine (nach der Strafprozessordnung mögliche) Verständigung mit dem Schöffengericht unter Vorsitz von Stephan Gericke gesucht hatten. In einem entsprechenden Gespräch zu Verhandlungsbeginn wurde also der Rahmen für ein mögliches Urteil abgesteckt: Gegen umfassende Geständnisse sollten Bewährungsstrafen von maximal zwei Jahren ausgesprochen werden. Und in diese Richtung lief es dann auch.


Um eine kurze Beweisaufnahme kamen die Prozessbeteiligten allerdings dennoch nicht herum. Ein Sachbearbeiter der Ingolstädter Kripo sagte als Zeuge aus, dass es sich nach den Recherchen der Polizei bei dem Auftrag, den die Serben in Ingolstadt für einen Generalunternehmer aus Nordrhein-Westfalen auszuführen hatten, um Beton- und Maurerarbeiten in einem Volumen von 1,6 Millionen Euro gehandelt hatte. Wie die Recherchen der Kripo weiter ergaben, waren die beschäftigten Bosnier und Serben in Slowenien zwar für die Sozialversicherung angemeldet gewesen – eine Anmeldung in Deutschland war aber klar unterblieben, was den jetzigen Angeklagten auch bewusst gewesen sein soll. Von ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen konnte in diesen Fällen aber wohl nicht die Rede sein, denn die Bauarbeiter waren auf Kosten ihres Arbeitgebers in einer Unterkunft im Stadtgebiet untergebracht gewesen.


Das Schöffengericht blieb bei seinem Urteil mit einem Jahr und fünf Monaten Haft zur Bewährung für jeden der drei Angeklagten unter dem Antrag der Staatsanwältin, die durchweg ein Jahr und zehn Monate (ebenfalls zur Bewährung) gefordert hatte. Vorsitzender Gericke sah den Fall in seiner Urteilsbegründung im Verhältnis zu anderen schon am Amtsgericht verhandelten Schleuserdelikten als „eher am unteren Ende“ der Skala. Die Haftbefehle gegen die beiden vorgeführten Angeklagten wurden unmittelbar aufgehoben. Weil das Urteil auf einer Verständigung beruht, kann es allerdings erst nach Ablauf einer Woche rechtskräftig werden.