Fast 15000 Euro Falschgeld im Keller

Junger Internetbetrüger ließ sich auch auf Kauf von Blüten ein - Schöffengericht verhängt zwei Jahre Haft

02.02.2021 | Stand 02.02.2021, 7:21 Uhr
geld2 −Foto: Andreas Hermsdorf/pixelio.de

Junger Internetbetrüger ließ sich auch auf Kauf von Blüten ein - Schöffengericht verhängt zwei Jahre Haft

Von Bernd Heimerl

Was über Internetportale gehandelt wird, ist kaum umfassend zu benennen. Mancher wird vermuten, dass nahezu alles im Netz zu haben ist, doch dass man dort auch Falschgeld erwerben kann, wird braven Bürgern womöglich nicht einfallen. Genau dies aber spielte am Montag eine gewisse Rolle in einem Prozess vor dem Schöffengericht. Ein 23-jährige Ingolstädter wurde dort (noch nicht rechtskräftig) wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Haftstrafe zu zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt. Der Anklagepunkt in Sachen Blüten war zuvor allerdings fallen gelassen worden.

Wer es mit Anfang 20 noch nicht geschafft hat, in Ausbildung oder Berufswelt Fuß gefasst zu haben, dafür aber schon seit Jahren an Marihuana und Kokain gewöhnt ist und sich immer wieder mit der teuren Beschaffung dieser Drogen befassen muss, der mag auf Finanzierungsideen kommen, die nicht mehr gesetzeskonform sind. Im vorliegenden Fall hatte sich der Angeklagte nun schon zum wiederholten Male auf Fake-Angebote im Netz verlegt: Er bot Luxushandys oder Spielkonsolen wohl etwas unter dem üblichen Marktpreis an und fand auch immer wieder Kunden, die ihm das Geld in Vorkasse überwiesen, jedoch die bestellte Ware nie zu Gesicht bekamen. Einem Käufer schickte er - kurioserweise mit korrekter Absenderangabe - immerhin ein Paket, das aber lediglich einen billigen Föhn enthielt.

Die von der Staatsanwaltschaft erhobene Anklage zählte sechs solcher Delikte mit einem Gesamtschaden von gut 3000 Euro auf, den der geständige junge Ingolstädter allerdings nach eigener Versicherung inzwischen (dank elterlicher Hilfe) durch Rücküberweisung an die geprellten Internetbesteller bereits bereinigt hat. Seltsamerweise hatte er bei seinen Geschäften im Netz auch immer seine eigene Kontonummer angegeben, was die Aufklärung der Delikte sehr vereinfacht hatte, seinen Verteidiger allerdings auch von "dilettantischen Taten" sprechen ließ.

2019 hatte sich der junge Schanzer bereits ebenfalls mehrfach zu solchen krummen Touren hinreißen lassen, weshalb er auch immer noch in der Bewährung für eine damals vom Amtsgericht verhängte einjährige Jugendstrafe steht. Das wurde ihm im neuerlichen Verfahren nun zum Verhängnis, so dass er jetzt in Summe drei Jahre Haft befürchten muss.

Dass es überhaupt so weit kommen konnte, schob der Angeklagte am Montag auf seine fatale Lageeinschätzung zum Zeitpunkt der neuen Taten. Da hatte er es sich im Januar vorigen Jahres unberechtigt in einem fremden Kellerabteil in jenem Mehrfamilienhaus bequem gemacht, in dem er bislang in der elterlichen Wohnung gelebt hat. Gestört wurde er dort durch eine polizeiliche Durchsuchung, weil der rechtmäßige Mieter des Abteils einen Einbruch gemeldet hatte.

Die Beamten fanden in dem Keller neben einer kleinen Menge Marihuana auch genau 14 680 Euro Falschgeld in Fünfziger-, Zwanziger- und Zehnernoten. Die Blüten waren wegen eines kleinen Copy-Aufdrucks auf der Rückseite für Kenner schnell zu erkennen gewesen. Allerdings, so sagte es ein Kripobeamter jetzt im Prozess aus, zeige die Erfahrung, dass sie an der Metzger- oder Bäckertheke auch schnell mal unerkannt in Umlauf zu bringen sind.

Wie sich herausstellte, hatte der junge Mann auf einer Internetplattformen für um die 70 Euro sage und schreibe 15 000 Euro Falschgeld erstanden. Die Blüten seien aber nur für ein Musikvideo gedacht gewesen, in dem ein Rapper mit Geld nur so um sich schmeißen sollte, versicherte der Angeklagte zunächst der Polizei und nun auch dem Gericht, das ihm diese wilde Story mal glauben wollte. Tatsächlich war von der fraglichen Summe nichts in Umlauf gebracht worden.

Die zum bestellten Betrag fehlende Summe von 320 Euro hatte der 23-Jährige angeblich einfach spaßeshalber verbrannt und das auch mit seinem Handy dokumentiert. Als er von der Polizei hochgenommen worden war, so die treuherzige Erklärung, habe er sich angesichts der offenen Bewährung dann gedacht, dass es nun auf ein paar krumme Geschäfte im Netz auch nicht mehr ankomme. Der Suchtdruck sei da einfach zu groß und die Beschaffungsfrage ansonsten ungelöst gewesen.

Der Staatsanwalt hakte die Falschgeldgeschichte letztlich als bedeutungslose Nebensache ab, forderte aber für die Internetbetrügereien zweieinhalb Jahre Haft. Die beiden Verteidiger versuchten vergeblich, das Gericht nochmals zu einer Bewährungsstrafe zu bewegen. Die Rückfallgeschwindigkeit des jungen Mannes sei einfach zu groß gewesen, so Vorsitzender Stephan Gericke in seiner Urteilsbegründung. Für den sehr wahrscheinlichen Fall einer Berufung vor dem Landgericht riet der Richter dem Angeklagten, die Zeit bis zur zweiten Instanz für eine Besinnung und für wohlfeiles Verhalten ohne jeden Ausrutscher zu nutzen.