Initiatoren werten das nun kommende Ratsbegehren zum Bau der Kammerspiele als großen Erfolg
Zwischenziel des Bürgerbegehrens erreicht

11.04.2022 | Stand 11.04.2022, 9:53 Uhr
Standort Kammerspiele an der Schutterstraße −Foto: Schoch

In einer Sondersitzung hat der Ingolstädter Stadtrat am vergangenen Donnerstag wie berichtet ein Ratsbegehren verabschiedet. Die Ingolstädter sollen nun über die Kammerspiele abstimmen. Diese „gelebte Form der Demokratie“ werten die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Keine Kammerspiele an der Schutterstraße“als großen Teilerfolg.

„Nur durch unseren enormen Aufwand in den vergangenen Wochen und Monaten kommt es nun zu diesem Bürgerentscheid“, freut sich Franz Appel, Vorsitzender der Freien Wähler Ingolstadt „Das ist gleichzeitig ein großer Verdienst aller Helfer und Unterstützer, die unser Bürgerbegehren forciert haben.“

Ein Zwischenziel des Bürgerbegehrens sei immer gewesen, einen Bürgerentscheid über die geplante Errichtung der Kammerspiele an der Schutterstraße herbeizuführen. „Ohne unser Bürgerbegehren, die engagierten Unterstützer und die über 6000 Unterzeichner wäre es nie zu einem Bürgerentscheid in Form des Ratsbegehrens gekommen“, sagt Ralf Bauernfeind, einer der drei Initiatoren des Bürgerbegehrens.

„Dazu bekommen die Bürger nun eine klare Frage zur Abstimmung gestellt“, ergänzt Armin Herker. „Alle, die keine Kammerspiele am Standort Schutterstraße haben wollen, können dann mit ,Nein‘ darüber abstimmen.“

Das Ziel der drei Initiatoren bleibt allerdings weiterhin, den Bau der Kammerspiele an der Schutterstraße zu verhindern. Denn gegen den geplanten Standort würden gleich mehrere Gründe sprechen, beispielsweise die hohen Kosten, die Parkplatz- und Verkehrssituation, der Eingriff in die Grünfläche und weitere unkalkulierbare Risiken.

Ein Zwischenziel sei nun erreicht. Die Ingolstädter dürften über den Bau der Kammerspiele abstimmen – auch wenn die Fragestellung geändert worden sei. Die ursprüngliche Fragestellung, mit der die drei Initiatoren das Bürgerbegehren in die Wege geleitet hatten, sei laut Stadtverwaltung juristisch nicht zulässig gewesen, obwohl die detailliert laut Initiatoren von einer Anwaltskanzlei geprüft sei.

Die Vertreter des Bürgerbegehrens sind nach wie vor sicher, dass das fachjuristisch umfangreich geprüfte Bürgerbegehren rechtlich zulässig ist. Da aber mit dem Ratsbegehren das gesetzte Ziel der Bürgerbefragung zu 100 Prozent erreicht worden sei, werde das Bürgerbegehren- solange das Ratsbegehren in einem fairen Rahmen ablaufe - juristisch vorläufig nicht weiterverfolgt.

"Nun werden alle Kräfte gebündelt, um die Kammerspiele an der Schutterstraße zu verhindern" sagt Franz Appel. Allerdings richtete er nun den Blick nach vorne: „Jetzt beginnt die Zeit für den Faktencheck“, sagt er. „Jede Aussage wird überprüft, fehlende Antworten eingefordert und sachlich analysiert. (ty)