Anklage von ehemaliger AfD-Politikerin wegen Verunglimpfung von Verfassungsorganen ist vom Tisch
Zu Umsturz aufgerufen

21.09.2021 | Stand 21.09.2021, 7:13 Uhr
Das Landgericht in Ingolstadt −Foto: Stefan Eberl

Eine Anklage wegen Verunglimpfung von Verfassungsorganen gegen eine ehemalige AfD-Funktionärin aus Manching ist vom Tisch. Das Bundeskanzleramt hat laut der Staatsanwaltschaft München I keine Strafermächtigung erteilt. Ähnlich wie bei einem Verfahren wegen Beleidigung, für das ein Strafantrag des Beleidigten nötig sei, wäre hier das Einverständnis der Behörde, die verunglimpft wurde, notwendig gewesen, wie Oberstaatsanwältin Anne Leiding erklärt. Allerdings sei der Verfolgung der weiteren Tatbestände der Beleidigung und Verleumdung ausdrücklich nicht widersprochen worden. Der Vorgang geht somit zurück an die Ingolstädter Staatsanwaltschaft, ist dort aber laut Oberstaatsanwältin Andrea Grape noch nicht eingegangen.

Die Politikerin hatte im April in einem Onlinevideo wegen der Coronamaßnahmen der Bundesregierung zu einem Umsturz aufgerufen. "Demos, wo man tanzt und singt und springt, bringen überhaupt nichts. Das einzigste, was uns retten kann, ist, dieses System zu stürzen", sagt die Frau in ihrer Veröffentlichung. Kurz darauf hatte sie noch einmal nachgelegt. "Ich bin nach wie vor der Meinung: Das System muss wackeln", sagt sie in einem weiteren Clip. Die ehemalige Funktionärin hatte daraufhin den Austritt aus der Partei erklärt und ihr Amt als Schriftführerin im AfD-Kreisverband niedergelegt. Eine klare Distanzierung hatte der Kreisvorsitzende Johannes Huber aber vermieden. Im Falle einer Verurteilung wegen Verunglimpfung von Verfassungsorganen hätte ihr eine Haftstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren gedroht. (str)