Außengastronomieflächen werden auch heuer über die Winterzeit genehmigt
Winterliches Open Air

07.11.2021 | Stand 07.11.2021, 7:21 Uhr
Außengastronomie −Foto: Rössle/Stadt Ingolstadt

Im Winterhalbjahr 2020/2021 wurde den Gastronomen während der Corona-Pandemie die Genehmigung für die Außengastronomie auch im Winter erteilt und gleichzeitig eine Möglichkeit geboten, witterungsabhängig einen individuellen Wetterschutz anzubringen. Diese Erweiterung der Flächen für die Außengastronomie hat sich bewährt, weshalb sie über den Winter hinaus fortgesetzt wird.

Da durch die Hygienevorschriften die Kapazität der Innengastronomie noch immer stark eingeschränkt ist, sollte den Gastronomen eine zusätzliche Ausweitung ihrer Plätze im Rahmen der bestehenden Außengastronomieflächen auch über die Winterzeit ermöglicht werden, um so die Umsatzausfälle der Pandemie abzumildern. Aufgrund des Wetters in den Herbst- und Wintermonaten wird die Erlaubnis erteilt, einen individuellen Wetterschutz anzubringen. Die Stadt Ingolstadt möchte dadurch die Gastronomen, die aufgrund der Corona Krise erhebliche Einbußen haben, weiterhin unterstützen. 

Interessierten Gastronomen können beim Tiefbauamt (Sachgebiet Straßenrecht) einen Antrag für die Winterlösung einreichen. Der muss einen Lageplan, die Darstellung eines individuellen Wetterschutzes sowie das notwendige Corona-Hygienekonzept beinhalten. Die Prüfung erfolgt für jeden Einzelfall. Die Voraussetzungen zur Nutzung der Außengastronomie regelt die Stadt Ingolstadt in ihren Richtlinien. Der Antragsteller hat das Gesamtkonzept mit der Verwaltung abzustimmen und erhält danach den entsprechenden Bescheid, ohne dass weitere Anträge einzureichen sind. 

Die derzeitige Erlaubnis der Schausteller zur Aufstellung ihrer Verkaufshütten soll, mit Ausnahme der Zeit des Christkindlmarktes, analog der Winterbestuhlung kostenfrei bis 30. April 2022 fortgeführt werden. Bereits mehrere Bewirtungsbetriebe in der Altstadt besitzen eine Sondernutzungserlaubnis für Freisitze auch im Winter. (ty)