Verhinderter Sprengmeister

Drohung gegen Klinikum: Facebook-Nutzer bekommt Besuch von Polizei

28.12.2019 | Stand 28.12.2019, 7:41 Uhr

Drohung gegen Klinikum: Facebook-Nutzer bekommt Besuch von Polizei

(ty) Wenn es ein Scherz gewesen sein sollte, dann wohl kein geglückter: Ein Ingolstädter, der im sozialen Netzwerk Facebook für Silvester zur "Sprengung des Klinikums" eingeladen hatte, bekam es kurzerhand mit der Staatsgewalt zu tun. Gegen den Mann läuft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten - so die offizielle Auskunft der Ingolstädter Staatsanwaltschaft vom Freitag.

Die Sache hat sich bereits Anfang November zugetragen. Der Fall war von den beteiligten Stellen nicht öffentlich gemacht worden - womöglich auch, um nicht Nachahmungstäter auf den Plan zu rufen. Solche könnten aber durch das schnelle Handeln der Sicherheitsbehörden eher abgeschreckt werden, denn wie sich gezeigt hat, muss der bewusste - und wie auch immer motivierte - Facebook-Nutzer nun mit durchaus ernsten Konsequenzen rechnen.

Das weltweit genutzte Internetportal bietet nicht nur die Möglichkeit, mit Freunden und Bekannten Kontakt zu halten und Interessen zu pflegen, sondern es kann auch zu Aktivitäten und Ereignissen eingeladen werden. Diese Funktion hatte der jetzt ins Visier der Justiz gelangte Mann, zu dessen Alter die Ermittlungsbehörde keine Angaben wollte, zu seinem mehr als fragwürdigen Aufruf für den Silvesterabend genutzt.

Das inzwischen gelöschte Facebook-Posting hatte offenbar durchaus einige Beachtung gefunden - auch beim Klinikum, dessen Leitung Strafanzeige erstattete. Bei der Staatsanwaltschaft nahm man den Fall dann auch keinesfalls auf die leichte Schulter: Mit einem kurzerhand beim Amtsgericht erwirkten Durchsuchungsbeschluss rückten Polizeibeamte beim Urheber der Einladung an. Im Haushalt des Mannes fanden sich nach Auskunft der Staatsanwaltschaft allerdings keinerlei pyrotechnische Dinge, die auf einen tatsächlich geplanten Sprengstoffanschlag hätten schließen lassen.

Die Polizei beschlagnahmte allerdings Datenträger, deren Auswertung noch einige Zeit in Anspruch nehmen dürfte. Offensichtlich wollen sich die Ermittler ein klareres Bild von den Internetaktivitäten des Verdächtigen machen. Über eine mögliche Anklageerhebung kann erst nach Abschluss dieser Untersuchungen entschieden werden.

Wie auch immer der Fall weitergeht - ein gewisser Geltungsdrang und ein etwas schräges Verhalten kann dem Mann wohl attestiert werden: Auf seiner Facebook-Seite hat er den bewussten Durchsuchungsbeschluss und ein schriftlich gegen ihn verhängtes Hausverbot des Klinikums veröffentlicht. Beides ist allerdings strafrechtlich nicht relevant.