Kammerspiele-Gegner ziehen vor Gericht – Bürgerentscheid am 24. Juli steht in Frage
Verhalten der Stadt „unredlich“

07.06.2022 | Stand 07.06.2022, 18:40 Uhr
Standort Kammerspiele an der Schutterstraße −Foto: Schoch

Von Christian Silvester

Der Bürgerentscheid über das neue Kleine Haus des Stadttheaters (Kammerspiele) am 24. Juli steht in Frage. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Kammerspiele an der Schutterstraße – nein danke“ reichen – wie bereits berichtet – Klage beim Verwaltungsgericht München ein. Das kündigte deren Sprecher Armin Herker am Dienstag an. Das Bündnis fühlt sich von der Stadtverwaltung benachteiligt und fordert „Waffengleichheit“ bei der Publikation von Argumenten für und wider den geplanten Theaterbau in den Medien der Stadtverwaltung sowie auf Plakaten im Stadtgebiet.

Zum Hintergrund: Der Stadtrat hat am 7. April das Kammerspiele-Bürgerbegehren für unzulässig erklärt und zugleich mit Hilfe eines Ratsbegehrens eine Abstimmung der Bürger über das geplante Theater initiiert. Damit habe die „unfaire Behandlung“ begonnen, so Herker. So sei erst nach vier Wochen der Bescheid der Ablehnung zugestellt worden – zu spät, so sein Vorwurf. „Erst dann konnten wir aktiv werden.“ Er spricht von gezielter „Verschleppung“ seitens der Stadt, um Zeit zu gewinnen.

Das Bündnis würde es bedauern, wenn die am 24. Juli geplante Abstimmung der Bürger verzögert werde, aber man fordere Gleichbehandlung. Das Ziel der Klage: Das Bürgerbegehren gegen die Kammerspiele soll für zulässig erklärt und das Ratsbegehren gestoppt werden.

Die Anwältin Adelheid Rupp vertritt die Initiatoren des Kammerspiele-Begehrens wie auch die des Begehrens „Hände weg vom Grünring“, das bereits gegen die Stadt Ingolstadt vor Gericht gezogen ist. Rupp wirft der Stadt ein generell problematisches Verhältnis zum „legitimen Instrument des Bürgerbegehrens“ vor. Sowohl bei den Kammerspielen wie auch bei der Schule im Grünring „wäre es möglich gewesen, sich zu verständigen, sich zu einigen“, was die Stadt aber nicht gewollt habe, so Rupp. „Die haben alles beiseite gewischt. Das habe ich in dieser Form noch nicht erlebt. Das ist unredlich.“

Herker und Rupp fordern etwa, dass Theaterintendant Knut Weber „als Angestellter der Stadt“ nicht in der „Flugschrift“, dem Magazin seines Theaters, und anderen Publikationen der Stadt für den Bau der Kammerspiele „werben“ dürfe; das gelte auch für das Ensemble des Theaters. Unter „Waffengleichheit“ verstehen die Gegner der Kammerspiele vor allem dieselbe Zahl der Plakate für beide Seiten und denselben Umfang mit Argumenten zum Thema in den Medien der Stadt. „Wenn das Stadttheater 100 Flyer für die Kammerspiele verteilt, dann müssen auch 100 Flyer von uns verteilt werden“, so Herker.