Ingolstadt – Nach Absage des Christkindlmarktes will die Stadt Ingolstadt Schaustellern und Marktkaufleuten andere Möglichkeiten zum Verkauf ihrer Waren anbieten. Dazu fand am Dienstag eine Besprechung von OB Christian Scharpf und Bürgermeisterin Dorothea Deneke-Stoll mit den zuständigen Referaten statt.
Dabei wurde auch festgelegt, dass außerhalb genehmigter Flächen für Außengastronomie ganztags ein Alkoholkonsumverbot in der Innenstadt gelten soll. Analog dazu wird für alle gastronomischen Betriebe der To-Go-Verkauf von Alkohol untersagt.
Bei der Besprechung wurden mögliche Flächen in der Innenstadt festgelegt, wo Marktbuden aufgestellt werden und die Schausteller des Christkindlmarktes Waren und Speisen anbieten können. Diese Angebote sollen unter den Auflagen entsprechender Abstände, des reinen To-Go-Verkaufs und mit Verbot des Alkoholausschanks erlaubt werden. Das Kulturamt wird nun die für den Christkindlmarkt zugelassenen Schausteller ansprechen. Dann plant die Stadtverwaltung eine Verteilung der Stände und wird diese mit dem Ausschuss für Veranstaltungen abstimmen. Ein Anspruch auf einen Ersatzplatz besteht nicht.
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Verkaufsstände für Glühwein können als Außengastronomieflächen genehmigt werden, aber nur umzäunt, mit begrenzter Personenzahl, Abstandsregeln, festen Sitzplätzen und Maskenpflicht.
DK