Mitglieder der "Nigeria-Connection" verurteilt

Romance Scam: Frauen um knapp 26000 Euro geprellt - Bewährungsstrafen für Finanzagenten

04.07.2020 | Stand 04.07.2020, 9:14 Uhr
Gericht −Foto: Schmatloch

Romance Scam: Frauen um knapp 26000 Euro geprellt - Bewährungsstrafen für Finanzagenten

Es ist eine moderne Form des Heiratsschwindels: Auf Internet-Plattformen wie Facebook richten die Täter Accounts mit gefälschten Profilen ein, nehmen Kontakt zu Frauen auf, gewinnen deren Vertrauen und gaukeln ihnen vor, sich in sie verliebt zu haben. Hat eine Frau angebissen, täuschen sie häufig finanzielle Notlagen vor, um die Frauen zu Geldzahlungen zu veranlassen. Romance Scam heißt diese Masche. Manchmal ist auch von der "Nigeria-Connection" die Rede, weil häufig gut organisierte Banden aus Nigeria hinter den Betrügereien stehen.

So auch in dem Fall, der vor dem Ingolstädter Amtsgericht am Freitag verhandelt wurde. Jedoch hat nur einer der drei angeklagten Nigerianer und auch der nur in einem Fall direkten Kontakt zu einer Frau aufgenommen. In den anderen Fällen haben die Angeklagten lediglich ihre Konten zur Verfügung gestellt, auf die insgesamt sieben Frauen - zum Teil mehrfach - Geld überwiesen haben, das die Angeklagten dann größtenteils an ihre Hintermänner weitergeleitet haben. Dafür hat das Schöffengericht die 24 bis 32 Jahre alten Nigerianer, die seit 2015 in Deutschland sind und vor ihrer Inhaftierung im Februar dieses Jahres in Asylbewerberunterkünften lebten, wegen vorsätzlicher, bandenmäßiger Geldwäsche zu Bewährungsstrafen zwischen eineinhalb und zwei Jahren verurteilt und die Einziehung der erbeuteten knapp 26000 Euro angeordnet. Zudem erklärten sich die Angeklagten mit der Einziehung mehrerer bei ihnen sichergestellter Handys einverstanden. Lediglich ein iPhone und ein neueres Samsung-Handy wollten sie behalten.

Dem Urteil war eine Verständigung, auch Deal genannt, vorausgegangen: Bewährung gegen Geständnis. Um eine "aufwendige Beweisaufnahme", die zudem für die geschädigten Frauen "peinlich" gewesen wäre, zu vermeiden, habe das Gericht die Verständigung vorgeschlagen, so der Vorsitzende Richter Günter Mayerhöfer. Die Angeklagten seien kleine Fische, die Gewinne hätten andere eingestrichen. Deshalb wurde das Verfahren auch bezüglich weiterer - zunächst angeklagter - Taten, bei denen Gelder aus dem Ausland via Western Union transferiert worden waren, eingestellt: Es wäre unverhältnismäßig, gab Mayerhöfer zu bedenken, die zur Aufklärung erforderlichen Geschädigten aus Finnland oder den USA einfliegen zu lassen. Eingestellt wurde das Verfahren auch hinsichtlich der Urkundenfälschung, die einem der Angeklagten vorgeworfen worden war: Er soll das Bild auf einer nigerianischen Geburtsurkunde ausgetauscht haben.

Er habe zwei Seelen in seiner Brust, sagte der Richter bei der Urteilsbegründung. Nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung wäre zumindest bei zwei Angeklagten, die Schäden von zwischen 2000 und 4000 Euro verursacht hätten, eine Geldstrafe ausreichend. Andererseits handelten die Angeklagten als Teil eines "weltumspannenden Netzwerks". Fünf Monate Untersuchungshaft seien zur Abschreckung aber ausreichend, so Mayerhöfer. Strafmildernd wirkte sich neben den Geständnissen aus, dass die Angeklagten nicht vorbestraft sind - "jedenfalls nicht in Deutschland", wie der Vorsitzende klarstellte. Im Übrigen hätten es ihnen die Opfer nicht schwer gemacht. Die Verteidigung sprach mit Blick auf die Gutgläubigkeit der geschädigten Frauen gar von "grenzenloser Naivität".

Von Andreas Müller