Keine strikteren Auflagen für Kneipen

Sie dürfen im Freistaat unter den gleichen Voraussetzungen öffnen wie Restaurants

27.07.2021 | Stand 27.07.2021, 15:09 Uhr
Kneipe −Foto: Angelika Warmuth/dpa

Sie dürfen im Freistaat unter den gleichen Voraussetzungen öffnen wie Restaurants

(ty) Kneipen und Bars dürfen im Freistaat unter den gleichen Voraussetzungen öffnen wie Restaurants - weitergehende Einschränkungen wie ein zeitlich begrenztes Alkoholausschankverbot gibt es aber nicht. Die entscheidende Regel ist: Auch in reinen Schankwirtschaften muss die Bedienung am Tisch erfolgen - Theke und Tresen sind tabu. Das erklärte Ministerpräsident Markus nach der Kabinettssitzung am Dienstag in München.

Mit der Entscheidung reagierte das Kabinett auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der die Schließung von Innenräumen reiner Schankwirtschaften am Freitag gekippt hatte. Auf weitergehende Einschränkungen, etwa eine gesonderte Sperrstunde oder ein Alkoholausschankverbot ab einer bestimmten Uhrzeit, wie sie das Gericht als Möglichkeit angedeutet hatte, verzichtete das Kabinett.