Andenken vom Christkindlmarkt
Glühweintasse mit nach Hause nehmen: Ist das trotz Pfand Diebstahl?

10.12.2023 | Stand 11.12.2023, 16:20 Uhr

Glühweintasse mit nach Hause nehmen - ist das Diebstahl? Das wollten wir von der Staatsanwaltschaft wissen. − Symbolbild: dpa

Zwei bis fünf Euro Pfand werden in etwa für eine Glühweintasse auf den Christkindlmärkten in der Region fällig. Darf man die Tasse wegen dieses Pfands aber einfach mit nach Hause nehmen – oder ist das Diebstahl?



Das wollten wir von Walter Feiler, Oberstaatsanwalt in Passau, wissen. „Grundsätzlich kommt bei der Mitnahme einer Glühweintasse Diebstahl oder Unterschlagung einer geringwertigen Sache in Betracht“, erklärt Feiler – und betont: „Wenn ich die Sache jetzt mal ganz ernst betrachte.“ Zu klären wäre dabei laut Feiler aber in jedem Fall, „ob der Eigentümer der Glühweintasse mit der Mitnahme einverstanden ist, da er ja das Pfand behält.“

Wo kein Kläger, da kein Richter





Denn auch bei Glühweintassen gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Bis zum Richter würde solch eine Anzeige es vermutlich aber ohnehin nicht schaffen, mutmaßt der Oberstaatsanwalt: „Wir haben bisher in solch einer Sache noch nie eine Strafverfahren gehabt“, erklärt er. Anders als bei einem Maßkrug, auf dem in der Regel kein Pfand liegt, zahle man ja für die Punsch-Tasse eben ein paar Euro – und die lägen in der Regel wahrscheinlich sogar über dem Warenwert.

Traurig mit gestohlener Tasse unterm Christbaum



Dennoch rät Feiler vom Glühweintassen-Klauen ab: „Das wäre doch traurig, an Weihnachten mit einer gestohlenen Tasse unterm Christbaum zu stehen“, sagt er. Schließlich gilt Weihnachten als das Fest der Liebe – und sich das zu vermiesen wegen einer Zwei-Euro-Tasse wäre der Klau schließlich wirklich nicht wert.