„Geldregen“ im Mai

So läuft die Auszahlung von Kinderbonus und Corona-Zuschlag

03.05.2021 | Stand 03.05.2021, 7:45 Uhr
geld2 −Foto: Andreas Hermsdorf/pixelio.de

So läuft die Auszahlung von Kinderbonus und Corona-Zuschlag

(ty) Den einmaligen Kinderbonus von 150 Euro pro Kind bekommen Eltern, ohne dafür einen Antrag stellen zu müssen. Der Anspruch wird geregelt wie beim Kindergeld und ist als Unterstützung in Zeiten der Corona-Pandemie gedacht. Jeder, der im Mai 2021 Anspruch auf Kindergeld hat, erhält den Bonus. Die Auszahlung soll einige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung erfolgen. Für Kinder mit einem Anspruch auf Kindergeld in einem anderen Monat wird der Kinderbonus immer im jeweiligen Monat ausgezahlt, heißt es aus dem Ministerium.

Mehr als zehn Millionen Familien erhalten nach Angaben des Familienministeriums den Bonus. Das kostet den Bund rund 2,1 Milliarden Euro. Letztlich können aber nicht alle Eltern den Bonus komplett behalten. Bei der Steuer wird er, wie auch das Kindergeld, mit dem Kinderfreibetrag verrechnet: Je höher etwa das Einkommen, desto weniger bleibt davon übrig. Auf Hartz IV und den Unterhaltsvorschuss wird der Bonus dagegen nicht angerechnet, Geringverdiener profitieren also am meisten davon. Im vergangenen Jahr betrug der Kinderbonus 300 Euro.

Um Herausforderungen in Zeiten der Pandemie besser meistern zu können, bekommen Menschen mit Anspruch auf Sozialgeld oder Grundsicherung im Mai einmalig 150 Euro als Corona-Zuschlag. Das gilt auch für Volljährige, die bei ihren Eltern leben und bei denen das Kindergeld nicht als Einkommen berücksichtigt wird. Die Einmalzahlung wird automatisch ab Mitte Mai 2021 ausgezahlt. Die Gutschrift erfolgt ab Kalenderwoche 19. Ein Antrag muss für den Corona-Zuschlag nicht gestellt werden.