Gastro, Kultur, Sport: Inzidenz muss für Lockerungen länger unterschritten sein

08.05.2021 | Stand 09.05.2021, 8:18 Uhr
In bestimmten Bereichen wird nun doch erst nach acht Tagen gelockert. −Foto: Matthias Bein/dpa

In bestimmten Bereichen muss die Inzidenz statt fünf nun acht Tage unterschritten sein, bevor die Corona-Regeln weiter gelockert werden dürfen. Das hat das bayerische Gesundheitsministerium am späten Freitagabend kurzfristig verkündet.

UPDATE:

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Noch bis Freitagnachmittag galt die Vorgabe, dass die Inzidenz fünf Tage in Folge unter der Marke von 100 bleiben muss, um weitere Öffnungen in Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium zu verfügen. Nun hat das Ministerium mit einem Schreiben vom späten Freitagabend an die Kreisverwaltungsbehörden bekannt gegeben, dass für weitere Öffnungsschritte ein „stabiles Infektionsgeschehen“ nur dann angenommen werden kann, wenn die 100er Marke acht Tage infolge unterschritten wird. Das vermeldet das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen am Samstagmorgen in einer Pressemitteilung.

Betroffen von der Neuregelung sind nur die Öffnungsschritte, die im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium sowie durch eine Allgemeinverfügung erlassen werden: Außengastronomie, Theater und Kinos, kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich. Alle rein inzidenzabhängigen Lockerungen- wie Kontaktbeschränkung, Ausgangssperre und Einzelhandel - sind von dieser Neuregelung nicht betroffen. Hier gelten für Lockerungen weiterhin die bekannten Fristen: 3 Tage nach Überschreitung, 5 Tage nach Unterschreitung. Das erklärt eine Sprecherin des Landratsamts Neuburg-Schrobenhausen gegenüber dem Donaukurier am Samstag.

Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen hat mit dem heutigen Samstag die 7-Tage-Inzidenz bereits für fünf Tage in Folge unterschritten (von Dienstag, 4. Mai bis Samstag, 8. Mai). Da dies aufgrund der rückläufigen Infektionszahlen absehbar war, wurde bereits vor dem Wochenende ein Entwurf für die weiteren Öffnungsschritte bei den übergeordneten Behörden zur Freigabe eingereicht. Dieser Entwurf muss nun, ebenso wie die Öffnungsschritte, vorerst zurückgestellt werden, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamts.

„Diese Änderung kommt für uns überraschend, erklärt aber zumindest, warum wir vom Ministerium seit Donnerstag keine Rückmeldung auf unsere Bitte um Freigabe erhalten haben. Wären wir informiert worden, dass sich so etwas abzeichnet, hätten wir nicht dermaßen mit Hochdruck die Öffnungsschritte vorbereitet. Und den Betrieben wird es nicht anders ergehen“, ärgert sich Landrat Peter von der Grün. „Ich hätte den Gastronomen, den Bürgern und allen anderen Betroffenen dieses Stück Normalität ab Montag gegönnt. Aber unabhängig davon, was man von weiteren Öffnungsschritten halten mag – diese ständigen, kurzfristigen Änderungen der Maßgaben sind unsäglich. Hier wurden, quasi durch die Hintertür, nun schon zum zweiten Mal in dieser Woche die Spielregeln zur Infektionsschutzmaßnahmenverordnung kurzfristig geändert. Und die Information kommt dann so spät, dass wir unsere liebe Not haben, sie rechtzeitig weiterzugeben.“

Nach den neuen Vorgaben kann der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen frühestens am Dienstag, 11. Mai, das Einvernehmen des StMGP einholen und eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Die weiteren Öffnungen wären dann frühestens ab Donnerstag, 13. Mai, möglich.