Ermittlungen im Landratsamt: 50.000 Euro in eigene Tasche gesteckt

03.04.2021 | Stand 03.04.2021, 9:44 Uhr
Der Tatort: Eine nun ehemalige Mitarbeiterin des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen soll 50000 Euro unterschlagen haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. −Foto: S. Hofmann

Eine Mitarbeiterin des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen soll Geld unterschlagen haben

(ty) Ein faules Osterei für die Behörde: Wie am Karfreitag bekannt wurde, soll eine Mitarbeiterin des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen Geld unterschlagen haben. Unbestätigten Meldungen zu Folge hat die Frau, die mittlerweile entlassen wurde, etwa 50.000 Euro aus der Kasse der Behörde in den eigenen Geldbeutel wandern lassen.

Vonseiten der Kriminalpolizei war mit Verweis auf die Osterfeiertage bislang keine Stellungnahme zu erhalten. Landrat Peter von der Grün (FW) bestätigte auf Nachfrage unserer Zeitung aber, dass es eine laufende Ermittlung in diesem Fall gibt. "Wir arbeiten eng mit der Staatsanwaltschaft Ingolstadt zusammen", so der Kreischef. Eine Rückmeldung, ob dort bereits ein Verfahren begonnen habe, hat von der Grün noch nicht bekommen. Die Aufklärung laufe aber auch hausintern, so der Kreischef.

Zugetragen haben soll sich die Tat im Hauptsitz des Landratsamtes in Neuburg. Wie genau die Frau an das Geld gekommen ist, darüber waren keine Details zu erfahren. Zwar hat nicht jeder Behördenmitarbeiter Zugang zum hauseigenen Kassensystem, doch bedarf es bei einigen Sachgebieten des Landratsamtes für verschiedene Zwecke diverser Geldtransaktionen. Die Mitarbeiterin jedenfalls muss berechtigt gewesen sein. Dabei kamen anscheinend nach und nach gewisse Ungereimtheiten zutage.

Schon vor einiger Zeit sollen deshalb Beamte der Kriminalpolizei Ingolstadt im Landratsamt mit einem Durchsuchungsbeschluss vorstellig geworden sein, weil sich der Verdacht, jene Mitarbeiterin könnte hinter den fehlenden Geldern stecken, erhärtet hatte. Das Büro der Frau wurde nach Beweisen durchsucht. Ob dies auch in der Privatwohnung der nun ehemaligen Mitarbeiterin stattgefunden hat, ließ sich nicht verifizieren. Über die Motive der Frau kann derzeit ebenfalls nur spekuliert werden.

Der Fall dürfte unter den Mitarbeitern im Landratsamt einiges Aufsehen erregt haben. Landrat von der Grün stellt klar, dass bislang noch die Unschuldsvermutung in Bezug auf die gekündigte Mitarbeiterin gelte. Dass die Frau entlassen wurde, ist trotz dieses Grundsatzes nicht ungewöhnlich. Im Zusammenhang mit einem erhärteten Betrugsverdacht, wie er in diesem Fall augenscheinlich vorliegt, ist dies im Arbeitsrecht gängige Praxis, um weiterem Schaden vorzubeugen. Bei Geldgeschäften in der Behörde gilt das Vier-Augen-Prinzip. Dieses scheint die ehemalige Mitarbeiterin umgangen zu haben. Man gehe derzeit auch konkret von einer Einzeltäterschaft aus, merkte Landrat von der Grün an.

Weil es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren handelt, wollte sich Landrat Peter von der Grün nicht zu den Details äußern. "Wir wollen den Vorfall lückenlos aufklären, um weiteren Schaden abzuwenden", sagte er. DK