Aufgabe der Kirche
Eichstätts Bischof Hanke offen für staatliches Missbrauchs-Monitoring

24.01.2023 | Stand 17.09.2023, 4:49 Uhr

Bischof Gregor Maria Hanke beim Neujahrsempfang des Diözesanrates im Spiegelsaal. Foto: Taiber-Groh, pde

Der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke hat sich offen gezeigt für ein Monitoring durch den Staat, was sexuellen Missbrauch anbelangt. Das sagte er am Samstag beim Neujahrsempfang des Diözesanrates. Schon vergangene Woche hatte sich der Münchener Kardinal Reinhard Marx entsprechend geäußert.



Hanke verwies darauf, dass die Kirche bereits viele Schritte unternehme, etwa die Umsetzung von Präventionskonzepten. „Es gehört zum Standard, dass auch ich als Bischof wie alle anderen Mitarbeitenden und Priester an Präventionsschulungen teilnehme.“ Es seien strenge Richtlinien gegen sexuellen Missbrauch erlassen und ein Meldewesen über Fachleute eröffnet worden. „Fachleute bescheinigen uns als Kirche in vielem inzwischen ein vorbildliches Vorgehen“, sagte Hanke. Dem Ruf nach einem stärkeren Monitoring durch den Staat „stehe ich als Bischof offen gegenüber“. Er betonte dabei aber, dass dazu „einiges geklärt werden“ müsse: Er verwies darauf, dass das zivile Recht die Verjährung sexuellen Missbrauchs kenne, „das Kirchenrecht aber nicht“. Der Staat habe zudem bislang kein „ganzheitliches Aufarbeitungskonzept für sexuellen Missbrauch in Schule und Jugendfürsorge entwickelt“. Der Münchner Kardinal hatte sich vergangene Woche ebenfalls über eine unabhängige Stelle offengezeigt, aber zugleich betont: „Wenn für uns, dann für alle.“

Das Justizministerium sieht die historische Aufarbeitung der Missbrauchsfälle nicht als Aufgabe des Staates: „Sie ist Aufgabe der Kirche“, sagte die Sprecherin von Bayerns Justizminister Georg Eisenreich, Christine Dieterle, am Montag auf Anfrage. „Die Kirche hat bei der Aufarbeitung lange systemisch versagt. Sie hat sich auf den Weg gemacht, der aber noch nicht abgeschlossen ist.“ Die Missbrauchsfälle in der Kirche erschütterten „die ganze Gesellschaft und auch mich persönlich“, sagte Eisenreich gegenüber unserer Zeitung. Die Kirche müsse „weiter Transparenz schaffen, schonungslos aufklären und sich der Verantwortung stellen“.

Allerdings fehlt nach der Auffassung des Justizministers „eine gesetzliche Schutzlücke in Fällen, in denen Fürsorge- und Aufsichtspersonen, etwa in Kirchen, Vereinen oder Institutionen, ihre Pflichten grob verletzen“. Bayern habe daher bei der Justizministerkonferenz vergangenes Jahr einen entsprechenden Antrag gestellt, der von allen Bundesländern unterstützt wurde. Vorgeschlagen wurde damals eine Regelung, die Kinder schützt und gleichzeitig keine unangemessenen Sanktionsrisiken schafft. „Jetzt ist der Bundesgesetzgeber gefordert“, so die Sprecherin.

Zur Verjährungsfrist verwies Dieterle auf den Bund, der 2013 und 2015 bereits bayerische Forderungen aufgegriffen und straf- sowie zivilrechtliche Verjährungsfristen deutlich ausgeweitet habe. „Eine etwaige weitere Verlängerung der Verjährungsfristen läge in der Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers“, so die Sprecherin.

smo