Der teuerste Kaffee aller Zeiten

Vor dem Amtsgericht steckte Kurt Sigl heute wegen seines Coffee-to-go-Maskenverstoßes eine Niederlage ein

16.07.2021 | Stand 16.07.2021, 11:55 Uhr
Kurt Sigl −Foto: Schmatloch

Vor dem Amtsgericht steckte Kurt Sigl heute wegen seines Coffee-to-go-Maskenverstoßes eine Niederlage ein

Von Michael Schmatloch

„Das war ein sehr teurer Kaffee. Nehmen sie es sportlich.“ Das waren die vorerst letzten Worte, die der Ingolstädter Kurt Sigl in Bezug auf seine Coffee-to-go-Affäre im Januar dieses Jahres zu hören bekam. Und zwar nicht von irgendjemand, sondern von der Richterin am Amtsgericht, die ihn in der heutigen Verhandlung zur Zahlung eines Bußgeld von 350 Euro und den anfallenden Prozesskosten verdonnerte.

Kurt Sigls Sündenfall, der zu dem städtischen Bußgeldbescheid geführt hat, den er nicht bezahlen wollte und was ihn deshalb bis vor die Schranken des Gerichtes führte, ereignete sich am 8. Januar. In einer Zeit, da es aus Gründen des Infektionsschutzes verboten war, Speisen oder Getränke im öffentlichen Raum zu sich zu nehmen.

Eine durchaus anstrengende und unsinnige Verordnung, da man seinen Coffee-to-go wie im vorliegenden Fall in der Bar Centrale zwar kaufen konnte, ihn aber dann nicht trinken durfte. Weder direkt vor der Bar noch irgendwo daneben. Das mag schwachsinnig klingen, war es auch, aber damals dennoch geltendes Recht.

Und wie Kurt Sigl tranken die Stammgäste diverser Ingolstädter Bars dennoch ihren Cappuccino irgendwo in stillen Gässchen, streiften sich flugs die Maske über, wenn sich ein Polizist zeigte und rannten schnell auseinander, wenn sie in Grüppchen zusammenstanden. Das ganz normale, tägliche Corona-Spielchen eben, ein modernes „Räuber und Gendarm“. Das auch meist ohne „Blutvergießen“ über die Bühne ging.

Aber eben nicht immer, wie der Fall Sigl zeigt. Bei ihm tauchte ein Polizist gerade einmal fünf Sekunden nach Ablegen der Maske in der Manggasse auf. Doch während seine Frau, die neben ihm stand, sofort die Maske wieder aufsetzte, als sie des Polizisten gewahr wurde und sich sogar entschuldigte, wie heute in der Verhandlung ihrer Zeugenaussage zu entnehmen war, schaltete ihr Mann, so war es heute der Aussage des Polizisten zu entnehmen, auf stur. Will sagen, dass er der Aufforderung, die Maske aufzusetzen, nicht Folge leisten wollte.

Selbstredend waren seine Aussage und die des Polizisten nicht gerade deckungsgleich. Da Kurt Sigl der Richterin indes bereits bei der Verlesung des Sachverhaltes „Vorsätzliches Zuwiderhandeln gegen die Allgemeinverfügung“ mit einem „Falsch“ ins Wort fiel und dafür ein „Lassen Sie mich ausreden“ kassierte, lässt sich erahnen, dass der Disput im Januar mit dem Polizisten vermutlich auch nicht eben vernehmlich abgelaufen sein könnte.

Sigl bestand in seiner Aussage darauf, nichts von dieser Allgemeinverfügung gewusst zu haben und zudem mit seinem Kaffeebecher einer von vielen (weit auseinanderstehenden) Kunden gewesen zu sein. Aber nicht die anderen, nicht seine Frau kassierten eine Anzeige, sondern nur er.

„Ich dachte, da kommt etwas Freundliches“, schilderte Sigl die Situation im Januar. Doch fühlte er sich wohl zu Unrecht als Täter auserkoren und seiner Aussage nach auch noch als „Reichsbürger“ verdächtigt, da er seinen Ausweis nicht dabeihatte. So wurde sein „Gewand etwas dünner“, wie er es vor Gericht formulierte, obschon er weder „mutwillig noch bösartig“ gehandelt habe. Und der Disput wurde wohl etwas aggressiver.

Nach den Worten des Polizisten klingt das etwas anders. Er habe Kurt Sigl im Rahmen eines Kontrollganges erklärt, dass es verboten sei, die Maske abzunehmen. Der aber habe sich geweigert, sie aufzusetzen und stattdessen auf die Unsinnigkeit des Gesetzes verwiesen und darauf, dass der Polizist diese Kontrolle gar nicht machen würde, wenn er Charakter hätte. Der Polizei fehle es an Rückgrat, weil sie alles mache, was „Söder vorgibt“.

Ja und dann sollen da von Kurt Sigl auch noch Worte gefalle sein, ob der Polizist nicht, wisse, wer er sei. Und dass das Konsequenzen für ihn haben könne. Zur Deeskalation der Situation hat das sicherlich nicht beigetragen. „Hätte er einfach die Maske aufgesetzt, wäre ich weitergegangen“, so der Polizist.

Hat er aber nicht. Kurt Sigls Frau, die ebenfalls als Zeugin aussagte, bestätigte jedenfalls die spürbare „Aggression“ in dem Gespräch zwischen ihrem Mann und dem Polizisten. „Da standen ja viele, aber er hat sich nur auf uns eingeschossen.“ Sie sei jedenfalls nicht zuletzt ob des Wortes „Reichsbürger“ erschüttert gewesen und habe nächtelang lang nicht schlafen können. „Mir fehlen die Worte“, meinte sie.

Das jedoch passierte der Richterin nicht. Auch wenn Sigls Anwältin Nicola Goldschadt noch einmal zu bedenken gab, dass der Vorwurf der Vorsätzlichkeit nicht zu halten sei und ihr Mandant keine Kenntnis hatte von der erst Tage zuvor erlassenen Allgemeinverfügung, lautet das Urteil am Ende „schuldig“. Was bedeutet, dass Sigl, der nach Auffassung des Gerichtes selbst zur Eskalation der damaligen Situation beigetragen habe, die 350 Euro des Bußgeldbescheides ebenso zahlen muss wie die Gerichtskosten. Sollte er nicht Berufung gegen das Urteil einlegen.