Berufung eines "Reichsbürgers" verworfen

Angeklagter kommt nicht, Pflichtverteidiger hat keine Vollmacht - eine etwas andere Verhandlung vor dem Landgericht

08.01.2020 | Stand 08.01.2020, 8:40 Uhr
Justizia
Symbolbild Gericht −Foto: Pixabay

Angeklagter kommt nicht, Pflichtverteidiger hat keine Vollmacht - eine etwas andere Verhandlung vor dem Landgericht

(ty) Vor dem Sitzungssaal 12 am Landgericht Ingolstadt wartet eine Hand voll Polizisten in schusssicheren Westen. Die Sicherheitsverfügung, die die Pressestelle des Gerichts für die gestrige Berufungsverhandlung per Mail verschickte, ist über zwei Seiten lang. Tatsächlich ist die Verhandlung gegen einen 52-jährigen "Reichsbürger" aus dem Landkreis Eichstätt dann in gut einer halben Stunde ohne jegliche Störung beendet.

Sogenannte "Reichsbürger" sind Menschen, die den Staat leugnen und sich infolge dessen seinen Regeln auch nicht verpflichtet fühlen. Menschen wie der Angeklagte, der zum Prozess vor dem Amtsgericht Ingolstadt Ende August vergangenen Jahres ins Gericht getragen werden musste, anstelle einer Geburtsurkunde eine "Lebenderklärung" vorgewiesen und fast ununterbrochen geredet hatte, was ihm zu der ohnehin gegen ihn verhängten Strafe eine Woche Ordnungshaft und die Entfernung aus dem Sitzungssaal eingebracht. Er ging in Berufung. Zur gestrigen Hauptverhandlung vor dem Landgericht ist er gar nicht erst gekommen. Auch möglicherweise erwartete Gefolgsleute blieben aus. Weil alle vier dafür nötigen Voraussetzungen gegeben waren, konnte Vorsitzender Richter Konrad Riedel die Berufung verwerfen. Das Urteil - das Amtsgericht hatte den Angeklagten wegen versuchter Nötigung und Erpressung zu einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt - wird rechtskräftig, sollte der Angeklagte oder sein Anwalt nicht binnen einer Woche Revision beantragen. Dann ginge die Sache vors Bayerische Oberste Landesgericht.

Es ist eine Verhandlung, wie sie so nicht jeden Tag am Landgericht Ingolstadt vorkommt. Selbst Landgerichtspräsidentin Elisabeth Kurzzeit ist gekommen, um im Fall des Falles das Hausrecht einzufordern. Doch alles blieb ruhig, kein einziger Zuschauer ist gekommen. Rechtsanwalt Stefan Roeder, ein Pflichtverteidiger, hat von seinem Mandanten seit der letzten Verhandlung nichts gesehen und gehört. Überdies habe er niemals eine Vollmacht für die Verteidigung unterschrieben. Dies ist eine der Voraussetzungen, die erforderlich sind, um die Berufung eines Angeklagten zu verwerfen, wie Vorsitzender Richter Riedel erklärte: der Angeklagte ist nicht vor Gericht erschienen, wird nicht mit nachgewiesener Vollmacht von einem Verteidiger vertreten, wurde nachweislich zu dem Termin geladen und es ist kein Entschuldigungsgrund für sein Fernbleiben ersichtlich. Laut Strafprozessordnung ist die Berufung des Angeklagten damit ohne Verhandlung zur Sache zu verwerfen. Bis 2015 war das Prozedere in solchen Fällen laut Riedel noch anders.

Dreimal hat die Staatsanwaltschaft Ingolstadt gegen den Mann allein im Jahr 2018 Anklage erhoben. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht war es um diverse Forderungsschreiben des "Reichsbürgers" gegangen, der Zahlungsaufforderungen und andere behördliche Maßnahmen ignoriert hatte und seinerseits eigene Schreiben verschickte, in denen er nicht nur seinen Unmut äußerte, dass ihm Unrecht getan worden sei, sondern er an ranghohe Adressaten und Behördenleiter Forderungen und Ultimaten aufstellte. Diese würden ihm eine bestimmte Menge Silberunzen schulden, zahlbar bis zum Soundsovielten. Andernfalls würden maltesische Mahnbescheide vollstreckt. Zudem lag der Vorwurf eines Verstoßes gegen das Waffengesetz auf dem Tisch. Nach dem Polizistenmord von Georgensgmünd (Oktober 2016) gab es Razzien bei mutmaßlichen "Reichsbürgern", so auch bei dem 52-Jährigen aus dem Kreis Eichstätt. Die Polizei stieß neben einer Reihe legaler Waffen auf fünf Präzisionsschleudern, die nicht legal sind und eingezogen wurden. Das Amtsgericht quittierte die Fülle von Delikten mit einer Haftstrafe, gegen die der Mann - und auch die Staatsanwaltschaft - Berufung einlegten.

Vor dem Landgericht gestern nahm Staatsanwalt Johannes Riederer die Berufung seinerseits offiziell zurück und beantragte, die Berufung des Angeklagten zu verwerfen. Dem kam der Vorsitzende Richter in seinem Urteil nach. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen, Kosten, die aufgrund der Berufung der Staatsanwaltschaft entstanden sind, gehen an die Staatskasse. Der geladene Landgerichtsarzt Peter Obergrießer brauchte nicht mehr gehört werden. Und auch die zur Unterstützung der Gerichtsbediensteten anwesenden Polizisten konnten wieder abziehen.

Von Ruth Stückle