Ansteckungsrisiko so gering wie möglich halten

Das Ingolstädter Sportbad öffnet wieder unterstrengen Sicherheitsauflagen

23.06.2020 | Stand 23.06.2020, 12:52 Uhr
Sportbad −Foto: Stadt Ingolstadt

Das Ingolstädter Sportbad öffnet wieder unterstrengen Sicherheitsauflagen

(ty) Das Sportbad Ingolstadt und die zugehörige Sauna öffnen am morgigen Mittwoch wieder ihre Pforten. Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie erfolgt dies allerdings unter strengen Abstands- und Hygienemaßnahmen im Rahmen eines eigens erarbeiteten Hygienekonzeptes, um den bestmöglichen Schutz aller Badegäste und Mitarbeiter zu gewährleisten.

Ab Mittwoch stehen das Sportschwimmbecken und das Lehrschwimmbecken wieder zur Verfügung. Die Wasser-Attraktionen, wie Massagedüsen und Sprungtürme, können vorerst nicht genutzt werden. Auch der Saunabereich öffnet wieder. Die Gastronomie ist nur im Kassenbereich eingeschränkt geöffnet. Es werden nur Getränke zum Verkauf angeboten. In allen Bereichen stehen Umkleiden, Duschen und WC-Anlagen eingeschränkt zur Verfügung.

Um die notwendigen Abstands- und Hygieneregeln einhalten zu können, werden vorerst maximal 75 Besucher zeitgleich das Sportbad Ingolstadt nutzen können. Im Saunabereich ist die Zahl der Besucher auf 9 Personen zeitgleich beschränkt. Um möglichst vielen Bürgern eine Möglichkeit zur Nutzung von Bad und Sauna zu geben, sind die regulären Öffnungszeiten in Zeitfenster unterteilt: Die Pausen zwischen den Zeitfenstern werden zum Räumen des Bades und anschließender umfangreicher Desinfektion benötigt.

Um die Bildung von langen Warteschlangen vor dem Sportbad Ingolstadt zu vermeiden und die Einhaltung der neuen Maximalkapazität zu überwachen, müssen sich Besucher des Sportbades und der Sauna ab sofort vor dem Besuch online unter sw-i.de/freizeit/online-reservierung registrieren. Das Buchungssystem steht ab sofort zur Verfügung. Bei der Buchung eines Zeitfensters sind der vollständige Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben. So kann eine möglichst schnelle und lückenlose Kontaktrückverfolgung im Falle einer COVID-19-Infektion erfolgen.

Die Buchungen über das System werden immer für den laufenden und die kommenden beiden Tage möglich sein. Das heißt beispielsweise, dass frühestens am Samstag für den darauffolgenden Montag gebucht werden kann. Nur mit der ausgedruckten oder digitalen Reservierungsbestätigung aus dem Onlinesystem erhalten die Badegäste an der Kasse, nach Erwerb einer regulären Eintrittskarte gemäß gültigem Preisblatt, Zugang zum Sportbad und der Sauna. Die Zugangsberechtigung gilt nur für den gebuchten Zeitraum. Dieses Vorgehen gilt auch für Halbjahreskartenbesitzer und Geldwertkarteninhaber. Die Gültigkeit der Halbjahreskarten wird um die durch Corona bedingte Schließdauer verlängert. Die Verlängerung der Halbjahreskarten ist ab dem 24. Juni an der Sportbadkasse möglich.

Für das erste Zeitfenster kann eine begrenzte Anzahl Restkarten ohne Online-Reservierung direkt an der Sportbadkasse erworben werden. Hiermit soll Besuchern ohne Internetzugang ein Sportbadbesuch ermöglicht werden. Grundsätzlich ist es allerdings empfehlenswert, beispielsweise von Nachbarn, Freunden, Familienangehörigen, Betreuern etc. die Onlinereservierung vornehmen zu lassen, um sicher ein Ticket zu bekommen.

Eine Einzelkarte ermäßigt (Kind/Jugendlicher) kostet 3,10 Euro und die Einzelkarte für Erwachsene 4,80 Euro. Die Einzelkarte ermäßigt für die Sauna kostet 8,60 Euro, die Einzelkarte für Erwachsene 13,30 Euro. Familienkarten können weiterhin erworben werden.

Nach derzeitigem Wissensstand werden die COVID-19-Viren nicht über das Beckenwasser übertragen. Daher besteht in den Schwimmbecken voraussichtlich kein erhöhtes Infektionsrisiko. „Wir möchten trotzdem darauf hinweisen, dass wir nicht ausschließen können, dass eine Infektion mit dem COVID-19-Virus bei einem Aufenthalt im Sportbad oder der Sauna erfolgen kann“, so die Freizeitanlagen GmbH, „wir werden alle in unserem Einflussbereich stehenden Vorkehrungen treffen, um das Risiko einer Ansteckung so gering wie möglich zu halten. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es allerdings zwingend erforderlich, dass die Besucher ihrer Eigenverantwortung gerecht werden und sich an die ergänzenden Maßnahmen halten, um sich selbst und andere Gäste bestmöglich zu schützen.“

Für den Aufenthalt im Sportbad und der Sauna gelten ab sofort folgende Regelungen:

Die allgemein gültigen Abstandsregeln des Freistaates Bayern finden auch im Sportbad und der Sauna Anwendung. Personen mit Fieber, Symptomen einer Atemwegserkrankung, einer bekannten/nachgewiesenen Corona-Infektion oder einem Verdacht darauf wird der Zutritt zum Sportbad und zur Sauna verwehrt. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr haben nur Zutritt mit einer Begleitperson. Duschen Sie vor dem Baden und waschen Sie sich gründlich mit Seife. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss im Eingangsbereich und in den Umkleidebereichen getragen werden, solange der Badegast Straßenkleidung trägt. In Feuchträumen (Duschen, WCs und Schwimmhallen mit Aufenthaltsbereichen) sowie in Freibereichen kann auf die Verwendung von Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. Hier ist zu anderen Personen ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Bitte desinfizieren Sie sich vor Betreten des Bades die Hände an den bereitgestellten Desinfektionsmittelspendern. Halten Sie jederzeit und in allen Bereichen 1,5 Meter Abstand. Dies gilt auch in den Becken. Beachten Sie hier bitte die entsprechenden Beschilderungen. Vermeiden Sie unbedingt Menschenansammlungen bzw. Gruppenbildungen. Vermeiden Sie enge Begegnungen und nutzen Sie Ausweichmöglichkeiten.

Das Hallenbad Südwest wird voraussichtlich ab Montag, 29. Juni, für die nichtöffentliche Nutzung (z.B. Vereine) wieder zur Verfügung stehen.