Waffenbesitzer aufgepasst

22.08.2021 | Stand 22.08.2021, 8:14 Uhr
Waffenschein
Das Waffenrecht wird ab September verschärft. −Foto: Patrick Pleul

Die Liste verbotener Waffen wird erweitert

(ty) Jäger und Sportschützen aufgepasst: Wer Pistolen, Revolver oder Gewehre samt Zubehör besitzt, sollte ein Datum nicht aus den Augen lassen: Am 1. September tritt das vom Bundestag beschlossene 3. Waffenrechtsänderungsgesetz in Kraft. Die Liste verbotener Waffen wurde damit erweitert. Wer solche Gegenstände besitzt, hat noch bis 31. August eine Übergangsfrist, um sich nicht strafbar zu machen. Im Raum Ingolstadt ist die Resonanz bisher verhalten.

Die Neuerung besagt, dass bestimmte Schusswaffen, deren Teile oder Magazine entweder abzugeben, anzuzeigen oder per Erlaubnisverfahren zu legalisieren sind. Wer dieser Vorgabe nicht nachkommt, muss mit einer Geldstrafe oder gar mit Freiheitsentzug rechnen. Darauf hatte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kürzlich hingewiesen. So sind ab September Langwaffen mit einer Kapazität von mehr als zehn Schuss und Magazine für Kurzwaffen mit über 20 Schuss verboten.

Wer solche Gegenstände vor dem 13. Juni 2017 besessen hat, muss das bei der zuständigen Ordnungsbehörde anzeigen oder sie abgegeben. Wer sie erst nach diesem Stichtag erworben hat, kann sie noch bis 1. September straffrei bei Polizei oder Waffenbehörde abgeben. Alternativ ist eine Ausnahmegenehmigung beim Bundeskriminalamt einzuholen.

Salutwaffen – also ehemals scharfe Schusswaffen, die nach einem Umbau nur noch Platzpatronen verschießen können – sind nun in der Regel erlaubnispflichtig. Wer eine solche besitzt, sollte in den nächsten elf Tagen eine Besitzkarte dafür beantragen, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Teile von Schusswaffen wie etwa Gehäuse vollautomatischer Langwaffen sowie alle Teile des Verschlusses gelten nun ebenfalls als wesentliche Waffenteile. Somit gehören nun unter anderem Sturmgewehre zu den verbotenen Gegenständen.

In Ingolstadt wurden in der Amnestiezeit bisher erst fünf meldepflichtige Waffen abgegeben, wie Stadtsprecherin Ingrid Schmutzler mitteilte. Im Kreis Eichstätt verzeichnete Ordnungsreferatsleiter Franz Heiß sechs Abgaben und zwei Eintragungen auf Waffenbesitzkarten sowie die Meldung von 14 Waffenteilen. Sabine Gooss vom Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen meldete keine einzige Waffenabgabe, aber 15 Anzeigen von Gehäuseteilen sowie vier weitere Genehmigungsanträge. Und im Kreis Pfaffenhofen gab es laut Regina Brummer, Sprecherin im Landratsamt, zehn Waffenabgaben sowie 40 Meldungen.
Anlass für die Neuregelung im Waffengesetz war die zum 13. Juni 2017 geänderte EU-Feuerwaffenrichtlinie, mit der die Waffennutzung durch Terroristen erschwert werden sollte.

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