Neue Corona-Einschränkungen und Hotspot-Regeln

Was in Bayern jetzt wo gilt

25.11.2021 | Stand 25.11.2021, 8:35 Uhr
2G −Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/ZB

Die Corona-Zahlen steigen und steigen, die Intensivbetten sind knapp. Die Staatsregierung will mit drastischen Schritten die vierte Corona-Welle brechen. Was gilt nun wo in Bayern? Eine Übersicht.

In Bayern gelten seit Mitternacht nochmals deutlich schärfere Corona-Regeln, insbesondere für Ungeimpfte. In extremen Hotspots muss das öffentliche Leben zudem - dies aber erst ab Donnerstag - ganz grundsätzlich heruntergefahren werden. Ein Überblick über die neuen Regeln:

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
Es dürfen sich ab sofort bayernweit nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen - Kinder unter 12 Jahren sowie Geimpfte und Genesene werden dabei nicht mitgezählt. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten bei dieser Begrenzung als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Eine Ausnahme gilt für berufliche und dienstliche sowie für ehrenamtliche Tätigkeiten "in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen zwingend erforderlich ist".

2G fast flächendeckend
Mit Ausnahme insbesondere des Handels gilt überall die 2G-Regel, nun auch bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseuren, in Hochschulen, in Musik-, Fahr- und Volkshochschulen, bei der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, in Bibliotheken und Archiven sowie bei Veranstaltungen von Parteien und Wählervereinigungen. 

Ausgenommen von 2G sind neben Groß- und Einzelhandel zudem medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen sowie Prüfungen (bei Prüfungen gilt 3G plus - Ungeimpfte müssen also einen aktuellen negativen PCR-Test vorlegen). In Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben bleibt es bei 2G - nur bei "zwingend erforderlichen und unaufschiebbaren nichttouristischen Beherbergungsaufenthalten" reicht alternativ ein negativer PCR-Test.

2G plus
Die 2G-plus-Regel - also Zugang nur für Geimpfte und Genesene mit einem zusätzlichen negativen Corona-Test - gilt künftig bei Kulturveranstaltungen (Oper, Theater, Konzerte etc.), für Zuschauer bei Sportveranstaltungen, für Messen, Tagungen und Kongresse, sowie für private und öffentliche Veranstaltungen und Feiern in nicht-privaten Räumen (außer in der Gastronomie, dort bleibt es bei 2G). Zudem gilt 2G-plus für Freizeiteinrichtungen aller Art (beispielsweise Zoos, botanische Gärten, Bäder, Thermen, Saunen, Seilbahnen, Ausflugsschiffe, Führungen, Freizeitparks und ähnliches).

Als Tests gelten PCR-Tests (maximal 48 Stunden alt), professionelle Antigen-Schnelltests (maximal 24 Stunden alt) oder Selbsttests, die unter Aufsicht vorgenommen werden (maximal 24 Stunden alt).

Neuerung bei 3G
Außerdem ist am Mittwoch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Kraft getreten, nach der bundesweit die 3G-Regelung nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie im Flugverkehr für Fahr- bzw. Fluggäste und Kontroll- und Servicepersonal. Ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler sowie Taxifahrten. Auch für Transporte von mehreren Beschäftigten zur Arbeitsstätte oder von der Arbeitsstätte gilt die 3G-Regel.

Obergrenze im Handel
Eine Person auf zehn Quadratmeter Fläche ist erlaubt.

Personen-Obergrenze bei Kultur- und Sportveranstaltungen
Erlaubt ist nur noch eine Auslastung von maximal 25 Prozent an Zuschauern, innen wie außen. Messen dürfen nur ein Viertel der bisherigen Besucherzahlen zulassen, höchstens 12 500 Personen täglich. Auch für private und öffentliche Veranstaltungen in nicht-privaten Räumen gilt außerhalb der Gastronomie eine Personenobergrenze: maximal 25 Prozent Auslastung, oder die Mindestabstände werden durchgängig eingehalten. Weihnachts-, Jahrmärkte und Volksfeste werden bayernweit untersagt.

Sperrstunde
In der Gastronomie gilt eine Sperrstunde ab 22.00 Uhr bis 5 Uhr.

Clubs und Bars
Alle Clubs, Diskotheken, Bars und Schankwirtschaften müssen für die nächsten drei Wochen schließen, Bordelle ebenso.

Schulen und Kitas
Schulen und Kitas bleiben geöffnet, Schulen im Präsenzunterricht. Allerdings muss auch im Sportunterricht wieder eine Maske getragen werden. In Kitas und auch an Mittelschulen (insbesondere in der 5. und 6. Klasse) soll es flächendeckend PCR-Pooltests geben. Ansonsten bleibt es beim bisherigen System mit den Schnelltests. Neu ist: An Grund- und Förderschulen, an denen es schon PCR-Pooltests gibt, sollen künftig immer Montagvormittags zusätzlich Schnelltests hinzukommen, weil die PCR-Testergebnisse immer erst abends vorliegen. Zudem gilt: Dritte, insbesondere Eltern, dürfen das Schulgelände nur betreten, wenn sie geimpft, getestet oder genesen sind (3G-Regel). Gleiches gilt für Kitas (außer zum Bringen oder Abholen der Kinder).

Ausnahmen für Kinder und Kulanzfrist für Zwölfjährige
Kinder unter zwölf Jahren und drei Monaten sind von der 2G- und der 2G-plus-Regel ausgenommen. Eine Ausnahme gilt, befristet bis Jahresende, zudem für alle 12- bis 17-jährigen Schüler "zur eigenen Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten", für Besuche in Gaststätten sowie für Übernachtungen in Hotels und Ferienwohnungen. Nicht erlaubt ist bislang ungeimpften 12- bis 17-Jährigen dagegen ab sofort der Gang zum Friseur oder der Besuch von Bibliotheken. Kinder sowie alle auch älteren Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, müssen, wenn sie zu 2G-plus-Bereichen Zugang haben, keinen extra Test vorlegen, sondern gelten aufgrund der Schul-Tests automatisch als getestet.

Das gilt in Hotspots
In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 1000 muss das öffentliche Leben in weiten Bereichen heruntergefahren werden. Dies greift allerdings erst ab Donnerstag, da die Kreisverwaltungsbehörden dies jeweils noch amtlich bekannt machen müssen. Dann müssen Gastronomie  außer Kantinen und Mitnahmeangebote) sowie Beherbergungsbetriebe aller Art, Sport- und Kulturstätten schließen, Freizeit-, Sport- und Kulturveranstaltungen werden untersagt. Hochschulen müssen in der Regel auf digitale Lehre umstellen.

Schulen und Kitas bleiben offen, der Handel ebenso - dort gilt dann aber eine verschärfte Beschränkung: eine Person pro 20 Quadratmeter. Anders als zunächst geplant dürfen Friseure offenbleiben, auch Hotels dürfen für dienstliche Übernachtungen offenbleiben. Eine Ausnahme gilt zudem für Wettkampf und Training von Berufs- und Leistungssportlern. (ty)

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