Ingolstadt

Willkommen in der verlängerten Probezeit

24.10.2021 | Stand 24.10.2021, 7:22 Uhr

Foto: Lino Mirgeler

Für einen 20-jährigen Fahranfänger endete die Autofahrt in der Nacht zum Sonntag in der Ingolstädter Innenstadt.

Bei einer Verkehrskontrolle gegen 23.45 Uhr wurde festgestellt, dass er als Fahrer, der das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und sich noch in der Probezeit befindet, gegen das Alkoholverbot am Steuer verstoßen hat. Daraufhin wurde ihm die Weiterfahrt unterbunden und ein Bußgeld erhoben.

Alkoholkonsum gilt in der Probezeit als sogenanntes schwerwiegendes Vergehen. Der Verstoß kann dazu führen, dass die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert wird. Das Bußgeld dafür liegt zwischen 200 und 1500 Euro.

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