Zweieinhalbjährige Haftstrafe wegen massenhafter Kinderpornografie auf dem PC

Besitz und Verbreitung der Daten sowie Missbrauch der Cousine: 33-Jähriger muss ins Gefängnis

17.02.2021 | Stand 17.02.2021, 16:23 Uhr
Symbolbild Gericht −Foto: Pexels

Der sexuelle Missbrauch seiner Cousine und der massenhafte Besitz kinderpornografischer Bilder und Videos haben einem 33-Jährigen aus dem Kreis Pfaffenhofen eine zweieinhalbjährige Haftstrafe eingebrockt.

(ty) Das Verfahren am Neuburger Amtsgericht fiel jedoch aus dem üblichen Raster.

"Das ist wirklich kein ganz gewöhnlicher Fall", betonte Schöffenrichter Christian Veh im Laufe des Prozesses am Mittwochvormittag. Dafür ausschlaggebend sind vor allem die Kooperation mit der Kriminalpolizei und das überschießende Geständnis, mit dem der Angeklagte sich selbst und auch einen Mittäter belastet hat. Ein Kurs, dem er vor Gericht treu blieb. Und der im Laufe der polizeilichen Ermittlungen überhaupt erst zum Vorwurf des sexuellen Missbrauchs geführt hatte.

Dieser spielte sich in mehreren Einzelfällen zwischen den Jahren 2010 und 2014 in einer Gemeinde in Sachsen ab. Die Geschädigte, die Cousine des Angeklagten, war zu Beginn der Übergriffe gerade mal neun Jahre alt. Im Detail soll der Mann das Kind immer wieder unsittlich am Oberkörper und auch am Unterleib berührt haben. In einem Fall hat er laut Anklage zudem die Hand des zu diesem Zeitpunkt schlafenden Mädchens an sein Glied geführt. Die Cousine selbst hat davon erst im Zuge der Ermittlungen erfahren. Daraus zu schließen, dass die Tat für die mittlerweile erwachsene Geschädigte nicht minder schlimm ist, wäre laut Richter Veh allerdings falsch. "Das ist ja ein Vertrauensmissbrauch, das Kind wurde hier ausgenutzt", erklärte er.

Trotz dieses Umstands waren die Übergriffe auf das Mädchen keineswegs die schlimmsten Vorwürfe. Als viel schwerwiegender wertete das Schöffengericht unzählige Bilder und Videos mit kinderpornografischem Inhalt, die sich auf Laptops, Handy, Festplatten und in einer Internet-Cloud des Mannes befanden und die er teilweise auch weiter verbreitet hatte. Dabei war nicht nur die reine Anzahl von mehreren Tausend Dateien entscheidend, sondern auch deren Inhalt. Laut einem Gutachter handelt es sich teilweise um Material der harten und auch härtesten Sorte. "Solche Inhalte sieht man wirklich selten", so der Fachmann, der daher durchaus einen schwerwiegenden Fall sieht.

Draufgekommen ist die Kriminalpolizei dem bisher nicht vorbestraften Angeklagten über eine Anzeige durch dessen Ex-Freundin. Die Frau aus einer Gemeinde im Kreis Pfaffenhofen hatte im Laufe der Beziehung zunehmend die pädophile Neigung ihres damaligen Lebensgefährten erkannt und sich schließlich einer Freundin anvertraut. "Das Verhältnis zur Cousine war aus meiner Sicht immer etwas zu eng", erklärte sie als Zeugin. Neben Nacktbildern von dem Mädchen sei sie auf seinem Computer schließlich auch auf kinderpornografische Inhalte gestoßen. "Da habe ich nachgebohrt", so die Frau, der gegenüber der Angeklagte erstmals den Missbrauch der Cousine eingeräumt hatte - so kamen die Ermittlungen in diesem Fall überhaupt erst ins Rollen.

"Ich bin ihnen dankbar, dass sie mich angezeigt haben", erklärte der Angeklagte in seinen Schlussworten in Richtung der beiden Zeuginnen. Gleichzeitig gab er zu, dass ihm erst im Zuge der mittlerweile halbjährigen Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Gablingen sowie in Therapiegesprächen dort der Hintergrund der kinderpornografischen Aufnahmen klar geworden sei. "Das bewegt mich sehr", so der 33-Jährige, der sich eigenen Worten zufolge auf jeden Fall weiter behandeln lassen will.

Diesen Weg wird er nun aber weiterhin im Gefängnis beschreiten. Richter Christian Veh und die Schöffen blieben in ihrem Urteil zwar deutlich unterhalb der Forderung von Staatsanwältin Alexandra Engel, die sich für eine dreieinhalbjährige Haftstrafe ausgesprochen hatte. Allerdings folgten sie auch den Ausführungen von Verteidiger Stefan Roeder, der auf eine zweijährige Haft zur Bewährung plädiert hatte, nur bedingt. "Hier eine Bewährungsstrafe zu verhängen, wäre systemwidrig", betonte Veh, der allein schon für die Weiterverbreitung der Dateien eine Bewährung ausschloss. Einzig die Tatsache, dass der Mann von Beginn an kooperiert und seiner Cousine damit eine Aussage vor Gericht erspart hat, dürfte ihm einen längeren Aufenthalt hinter Gitter erspart haben. Das Urteil ist rechtskräftig.