Musikrat: für Kultur gleiche Corona-Regeln wie Gastronomie
Wo bleibt die Gleichbehandlung?

11.01.2022 | Stand 11.01.2022, 7:33 Uhr
Theater −Foto: Schmatloch

Vor der Sitzung des bayerischen Kabinetts zum Vorgehen in der Pandemie hat der Bayerische Musikrat (BMR) für Musik und Kunst vergleichbare Corona-Regeln wie in der Gastronomie verlangt. Unverständlich, nicht nachvollziehbar und unverhältnismäßig seien die geltenden Bestimmungen für Kultureinrichtungen in Bayern im Vergleich zu den Regelungen in der Gastronomie, kritisierte der kommissarische BMR-Präsident Helmut Kaltenhauser am Montag.

Aktuell gelte in Theatern, Opern und Konzerthäusern 2G-Plus, das Tragen einer Maske und eine maximale Auslastung von 25 Prozent, sagte Kaltenhauser. Hingegen wolle Bayern im Bereich der Gastronomie womöglich an 2G festhalten.

Im Mittelpunkt der Kabinettssitzung am Dienstag steht die Frage, wer in nächster Zeit noch Zugang zu Restaurants und Gaststätten bekommt - zweifach Geimpfte und Genesene (2G) oder nur noch zweifach Geimpfte und Genesene, die eine Auffrischungsimpfung haben oder ersatzweise ein negatives Testergebnis vorweisen (2G plus).

„Wenn die Gastronomie bei 2G bleibt, muss aus oben genannten Gründen das zukünftig auch für die Kultur gelten. Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen, dass die Ansteckungsgefahr in Opern und Konzerthäusern gegen Null geht“, sagte Kaltenhauser. Diese Studien und die „unbestritten viel ungefährlichere Situation in den Konzertsälen“ müssten bei den Regelungen für Kulturveranstaltungen und den Regelungen für die Auslastung berücksichtigt werden. Es gebe große Räume, Lüftungen und feste Sitzplätze mit geregelten Abständen.

„Ich bitte Sie sehr eindringlich, sich dafür einzusetzen, dass solche Regelungen für Musik und Kunst beschlossen werden und der Musik nicht weiter "die Luft abgedrückt wird", ohne die kein Ton erklingen kann“, appellierte Kaltenhauser an die Minister Bernd Sibler, Klaus Holetschek und Florian Herrmann. (ty)