Wenn Fußball zum „Hintergrund“ wird

Für die Übertragungen EM in der Gastronomie gibt es auch in Ingolstadt strenge Regeln

10.06.2021 | Stand 10.06.2021, 17:10 Uhr
Public Viewing
Das waren noch Zeiten: Public Viewing 2014. −Foto: SCHMATLOCH

Für die Übertragungen EM in der Gastronomie gibt es auch in Ingolstadt strenge Regeln

(ty) „Public Viewing Events“ und vergleichbare öffentliche Partys sind aufgrund des Infektionsschutzes und der Verordnungslage derzeit in Bayern nicht zulässig. Daher ist das Aufstellen von Fernsehern in Biergärten und auf Außenflächen von Lokalen zur Übertragung von Spielen der EM nur möglich, wenn dies als „Hintergrund“ geschieht und dabei weiterhin die Bewirtung (Essen und Trinken) im Vordergrund steht.

„Zum Beispiel Großleinwände und eine auf das Public Viewing ausgerichtete Sitzordnung vor Ort stehen diesem Grundsatz entgegen. Über den bloßen Hintergrund hinausgehende Planungen sind bei den zuständigen Stellen zur Prüfung vorzulegen“, heißt es dazu aus der Stadtverwaltung Ingolstadt.

Selbstverständlich müssten generell die aktuell geltenden Regeln des Infektionsschutzes (Rahmenkonzept Gastronomie, feste Sitzplätze, Abstandregeln, Kontaktbeschränkungen, Hygienekonzept, etc.) eingehalten werden. Essentiell sei auch die von Seiten des Personals zu kontrollierende Kontaktdatenerfassung.

Ferner müssen – so die Stadt weiter – im Rahmen des Hygienekonzeptes nicht nur die zulässige Personenzahl und feste Sitzplätze entsprechend festgelegt sein, sondern auch sichergestellt werden, dass außerhalb der Gastronomiefläche und deren festen Sitzplätzen keine Passanten, beispielsweise von der Straße aus, die Übertragungen verfolgen und sich so spontane Menschenansammlungen bilden können.