Wenn am Montag die Ferien enden

So soll der Schulunterricht Pandemiebedingt in Bayern ablaufen

08.04.2021 | Stand 08.04.2021, 15:51 Uhr
Schule −Foto: Manfred Jahreis / pixelio.de

So soll der Schulunterricht Pandemiebedingt in Bayern ablaufen

(ty) In neun der 16 Bundesländer gehen am Sonntag die Osterferien zu Ende, so auch in Bayern. Im Februar waren nach wochenlangen Schließungen zunächst die Grundschüler in Deutschland wieder in die Einrichtungen zurückgekehrt. Auch Abschlussklassen bekommen schon länger wieder Unterricht in der Schule. Die Jahrgänge dazwischen kamen im März Schritt für Schritt zurück - meist in geteilten Gruppen mit sogenanntem Wechselunterricht. Der Rückkehrprozess war aber vor Ostern noch nicht überall abgeschlossen. Einige Schüler waren seit Dezember nicht mehr in ihrer Schule. Lesen Sie hier, was ab Montag in Bayern gilt (Stand: 8. April, 14 Uhr). Am Donnerstagnachmittag wollen die Kultusminister allerdings noch einmal tagen.

PRÄSENZ- UND DISTANZUNTERRICHT
Ob die Schüler vor Ort lernen dürfen, hängt weiterhin von der Sieben-Tage-Inzidenz ab. Bei einem Wert unter 50 findet voller Präsenzunterricht, auch ohne Mindestabstand, statt. Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 findet Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern statt. Liegt der Inzidenzwert über 100 werden die Jahrgangsstufen 1 bis 3 im Distanzunterricht beschult. Für die Jahrgangsstufe 4findet Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern statt, wenn die Kreisverwaltungsbehörde nichts anderes anordnet.

Etwas anders verhält es sich an weiterführenden und Beruflichen Schulen sowie Förderschulen. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 findet dort Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern statt. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 findet reiner Distanzunterricht statt. Ausgenommen davon sind die Abschlussklassen aller Schularten sowie die elfte Jahrgangsstufe an Gymnasien und Fachoberschulen und die entsprechende Stufe der Abendgymnasien und Kollegs. Hier findet auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern statt, wenn die Kreisverwaltungsbehörde nichts anderes anordnet.

WAS IST WECHSEL- BZW. DISTANZUNTERRICHT MIT MINDESTABSTAND?
An den Schulen ist in diesem Fall durchgängig der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, auch im Unterrichtsraum. Wo der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, ist Präsenzunterricht in der ganzen Klasse möglich. Wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, gibt es in aller Regel Wechselunterricht, das heißt, die Klasse wird geteilt und es findet abwechselnd Präsenz- und Distanzunterricht statt.

TESTPFLICHT
Für die Teilnahme am Präsenzunterricht in Bayerns Schulen ist nach den Osterferien ein Corona-Test verpflichtend - und zwar unabhängig vom jeweiligen Inzidenzwert. Schüler ebenso wie die Lehrkräfte müssen künftig vor der Teilnahme am Unterricht im Schulgebäude mindestens zwei Mal in der Woche ein negatives Testergebnis vorlegen. Bislang war eine Testpflicht nur in Regionen mit einer Inzidenz von über 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen einer Woche geplant. Künftig jedoch sollen alle Schüler zwei Mal in der Woche direkt in der Schule einen PCR-, Schnell- oder Selbsttest machen. Bei einem Wert von über 100 könne dies je nach Unterrichtsmodell sogar noch häufiger der Fall sein, erläuterte Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Wer den Test verweigert oder in Quarantäne muss, erhält Distanzunterricht. Die Regelungen gelten analog auch für Lehrkräfte und anderes schulisches Personal.

NOTBETREUUNG
Eine Notbetreuung wird laut dem Kultusministerium im Wechsel- bzw. reinen Distanzunterricht auch ab dem 15. März an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien angeboten, soweit es die räumlichen und personellen Gegebenheiten zulassen.

VERPFLICHTENDE PRAKTIKA
An etlichen Schulen sind Praktika verpflichtend. Diese sollen auch weiterhin unter bestimmten Bedingungen möglich sein. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz bis 100 können Maßnahmen zur beruflichen Orientierung außerhalb des Schulgeländes auf freiwilliger Basis stattfinden. Innerhalb des Schulgeländes können diese unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern und der übrigen Vorgaben des Hygieneplans ebenfalls durchgeführt werden, so das Kulturministerium. Auch externe Personen können dabei einbezogen werden. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz allerdings über 100, finden keine Maßnahmen zur beruflichen Orientierung statt. Eine virtuelle Teilnahme ist deshalb jedoch möglich.

FÖDERANGEBOTE FÜR SCHÜLER
Die bayerischen Schulen richten aufgrund möglicher Wissenslücken durch den unüblichen Unterricht Förderangebote ein. Der Schwerpunkt der Angebote liegt laut Kulturministerium auf den Grundlagenfächern, wie Mathematik und Deutsch. Ziel sei, dass Schülern coronabedingte Lern- bzw. Wissenslücken schließen können. Die seit Schuljahresbeginn bestehenden Angebote sollen auch zweiten Halbjahr fortgeführt werden, egal ob Präsenzunterricht stattfindet oder nicht.

ELTERNSPRECHSTUNDEN
Viele Schulen haben laut dem Kulturministerium bereits Alternativen für Elternsprechstunden festgelegt. Derzeit können Sprechtage ausschließlich telefonisch oder in einem digital gestützten Format realisiert werden. Das gilt auch für Sprechstunden von Lehrkräften, sofern ein persönlicher Kontakt zwischen Eltern und Lehrkräften nicht unbedingt erforderlich ist.