Bundestag will Steuerentlastungen in Milliardenhöhe beschließen
Von Grundfreibetrag bis Pendlerpauschale

12.05.2022 | Stand 12.05.2022, 7:42 Uhr
Geld −Foto: Monika Skolimowska/dpa

Der Bundestag will heute Steuerentlastungen für die Bürger mit einem Volumen von knapp 4,5 Milliarden Euro allein im laufenden Jahr beschließen. Bis 2026 soll sich die Entlastung auf rund 22,5 Milliarden Euro summieren. Vorgesehen ist, den Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von derzeit 9984 Euro um 363 Euro auf 10 347 Euro anzuheben. Dies soll rückwirkend zum 1. Januar geschehen. 

Ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar soll die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer um 3 auf dann 38 Cent erhöht werden. Dies kommt Fernpendlern zugute. Der Schritt war bereits für die Jahre 2024 bis 2026 beschlossen worden, soll nun aber auch für 2022 und 2023 gelten. Der Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten wird von bisher 1000 auf nun 1200 Euro erhöht. Auch dies gilt rückwirkend zum 1. Januar. 

Beschlossen werden soll ferner ein Sofortzuschlag von 20 Euro für von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Der Höchstbetrag im Kinderzuschlag steigt damit von derzeit 209 Euro auf künftig 229 Euro monatlich je Kind. Erwachsene Bezieher von Hartz IV oder von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sollen eine einmalige Zahlung von 100 Euro erhalten. Damit sollen gestiegene Lebenshaltungskosten und durch die Corona-Pandemie verursachte Kosten ausgeglichen werden. (dpa)