Urteil nach Neuburger Bluttat

30-jährige Angeklagte zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt – Schwurgericht sieht keine Notwehrhandlung

27.11.2020 | Stand 27.11.2020, 11:31 Uhr
Gericht −Foto: Schmatloch

30-jährige Angeklagte zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt – Schwurgericht sieht keine Notwehrhandlung

(ty) Im Neuburger Totschlagsfall vom vergangenem Dezember hat das Ingolstädter Schwurgericht die 30-jährige Angeklagte am Freitagmorgen zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren und zum Drogenentzug verurteilt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Die Frau hatte bereits zu Prozessbeginn gestanden, ihren 41-jährigen früheren Lebensgefährten nach einem heftigen Streit im Drogen- und Alkoholrausch mit einem Messerstich in die Brust verletzt zu haben, wollte aber aus Notwehr gehandelt haben. Die Verteidigung hatte deshalb in erster Linie auf Freispruch plädiert.

Das Gericht wollte dieser Tatversion nicht folgen, blieb aber mit seinem Urteil unterhalb des Strafantrags der Staatsanwaltschaft, die siebeneinhalb Jahre Haft plus Entziehungstherapie in einer geschlossenen Einrichtung gefordert hatte.

Vorsitzender Konrad Kliegl stellte in seiner Urteilsbegründung fest, dass die stark drogenabhängige Frau, die aus Sachsen-Anhalt stammt, nach Überzeugung der Strafkammer bei ihrer Tat mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt hat. Als in gewisser Weise strafmildernd wird vom Gericht allerdings der Rauschzustand bei der Angeklagten in der Tatnacht angesehen.

Sollte die Verurteilte nach Rechtskraft des Urteils in Strafhaft kommen, so wird sie nur eine kürzere Zeit im Gefängnis bleiben müssen und würde dann vor Verbüßung der Reststrafe erst einmal die Drogentherapie antreten.