Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen der "Notbremse" waren verfassungsmäßig
Urteil mit Folgen?

30.11.2021 | Stand 30.11.2021, 10:04 Uhr
Bund-Länder-Runde. −Foto: Michael Kappeler/AFP

Der Bund durfte in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr über die sogenannte Corona-Notbremse Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verhängen. Die Maßnahmen hätten in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingegriffen, seien aber „in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie“ mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute mit. Dieses Urteil könnte Auswirkungen haben auf die Beschlüsse, die die Bund-Länder-Runde heute eventuell beschließt. (ty)