Ungleichbehandlung bei den Verkaufsverboten?

Gericht kippt Verkaufsverbot für Teile des Sortiments eines Supermarktes

23.01.2021 | Stand 23.01.2021, 7:51 Uhr
Justizia
Symbolbild Gericht −Foto: Pixabay

Gericht kippt Verkaufsverbot für Teile des Sortiments eines Supermarktes

(ty) Große Geschäfte müssen nach den Corona-Vorgaben derzeit die Abteilungen geschlossen halten, in denen keine Waren des täglichen Bedarfs verkauft werden. Das könnte sich ändern: Das Augsburger Verwaltungsgericht hat das Verkaufsverbot für Teile des Sortiments eines Supermarkts in Kempten gekippt. Wie ein Gerichtssprecher sagte, erlaubt die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung etwa Lebensmittel- oder Drogeriemärkten den Verkauf von Waren, die nicht "über das übliche Sortiment des jeweiligen Geschäfts hinausgehen". Dazu gehörten auch Artikel, die keine Lebensmittel sind. Die zusätzlichen Beschränkungen, nach denen große Geschäfte ihre Non-Food-Abteilungen sperren müssen, sind nur in Erläuterungen zu der Verordnung aufgeführt. Diese seien bei der rechtlichen Bewertung aber "nicht relevant", erklärte der Sprecher.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Trotzdem könnte er Signalwirkung haben. Die Stadt Kempten hat angekündigt, keine Beschwerde einlegen zu wollen. Kemptener Supermärkte dürfen deshalb wieder Waren wie Spielzeug und Sportartikel verkaufen. Das bayerische Gesundheitsministerium prüft nun, "ob aufgrund der Entscheidung weiterer Handlungsbedarf besteht", wie ein Sprecher erklärte.

Bernd Ohlmann, Sprecher des Handelsverbands Bayern beklagte eine "Grauzone" bei den Corona-Beschränkungen. "Wir hätten uns da mehr Präzision von der Staatsregierung gewünscht", sagte er. Ohlmann verweist auch auf die "wachsende Wut und Verärgerung bei vielen Einzelhändlern". Viele Geschäfte litten massiv unter der "Ungleichbehandlung" bei den Verkaufsverboten.