Zum Alkotest nicht mehr fähig
Überfall vorgetäuscht: Betrunkene Neuburgerin beschuldigt Fremden

25.10.2024 | Stand 26.10.2024, 6:12 Uhr |

Die Polizei fand die Frau betrunken und mit einer stark blutenden Kopfwunde an. Foto: Mirgeler, dpa

Am Donnerstagabend hat eine 53-Jährige aus Neuburg die Polizei kontaktiert: Sie sei überfallen worden, ein 42-Jähriger habe ihr Mobiltelefon und ihre Kreditkarte geklaut. Doch wie sich herausstellt, ist etwas ganz anderes passiert.

  

Gegen 23 Uhr teilte die Frau über Notruf mit, dass sie in der Oskar-Wittmann-Straße von einem 42-jährigen Mann überfallen und ausgeraubt worden sei.

Vor Ort trafen die Polizeibeamten die Frau mit einer stark blutenden Kopfwunde an. Außerdem war die Frau betrunken. Zu einem Alkotest war die Frau laut Polizei nicht im Stande. Sie erzählte den Polizisten, ihr Mobiltelefon und ihre Kreditkarte seien geklaut worden.

Die Polizei findet den Mann – aber kein Diebesgut



Da die Frau bei der Aufnahme konkret den 42-Jährigen aus Neuburg als Täter benannte, wurde eine Fahndung nach dem Mann ausgelöst. Die Polizeibeamten trafen ihn kurze Zeit später an einer Unterkunft in der Monheimer Straße an. Das Diebesgut hatte er allerdings nicht bei sich.

Bei der Aufnahme des Sachverhalts ergaben sich deshalb bereits erste Zweifel an den Angaben der Frau. Der 42-Jährige teilte den Beamten mit, dass sie in der Innenstadt an einer Treppe gestürzt sei und sich dabei die Verletzungen zugezogen habe. Als er ihr aufhelfen wollte, habe sie die Hilfe abgelehnt und ihn aufgefordert zu verschwinden.

Frau wird im Klinikum versorgt



Die Aussage des 42-Jährigen wurde kurze Zeit später durch eine weitere Zeugin bestätigt. Als die Polizisten die betrunkene Frau schließlich durchsuchten, fanden sie das Mobiltelefon und die Kreditkarte bei ihr. Die Frau wurde also nicht bestohlen. Anschließend wurde die 53-Jährige vom Rettungsdienst in die Klinik Neuburg gebracht, wo ihre Verletzungen versorgt wurden. Dort musste sich die Frau auch auf Anordnung der Staatsanwaltschaft einer Blutentnahme unterziehen. Sie erwartet nun ein Strafverfahren wegen Vortäuschens einer Straftat und falscher Verdächtigung.

DK