Kein Feuerwerk, keine Ansammlungen, kein Alkohol
Trauriger Silvesterabend in Ingolstadt

28.12.2021 | Stand 28.12.2021, 15:15 Uhr
Feuerwerk −Foto: Pixabay

Auch heuer bleibt es an Silvester in der Innenstadt ziemlich dunkel: Wie schon in den beiden vergangenen Jahren gilt auch heuer ein generelles Feuerwerksverbot im gesamten Innenstadtbereich - auch auf privaten Grundstücken.

Wie Rechts- und Sicherheitsreferent Dirk Müller vor der Presse erläuterte, dürfen Raketen, Knaller und sonstige Pyrotechnik außerhalb der Innenstadt nur dort abgebrannt werden, wo die Sicherheitsabstände zu Gebäuden, Bäumen etc. eingehalten werden können. Ein Feuerwerk darf ohnehin grundsätzlich nicht in der Nähe Kirchen, Altersheimen, Krankenhäusern sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen gezündet werden. 

"Vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems bittet die Stadt darum, auf das Abbrennen von Feuerwerk generell zu verzichten", so Müller. Er weist weiter darauf hin, dass auch heuer ein Verkauf von Pyrotechnik der Kategorie F2 deutschlandweit untersagt ist - das gilt auch im Onlinehandel. 

Wie bereits berichtet, hat die Stadt Ingolstadt außerdem das Alkoholverbot für weite Teile der Innenstadt verlängert und dafür noch ein sogenanntes Ansammlungsverbot erlassen. Zwischen Freitag, 31. Dezember, 15 Uhr, und dem 1. Januar, 9 Uhr, sind danach Ansammlungen von mehr als zehn Personen "auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und in ihrem weiteren Umfeld untersagt". Größere Gruppen müssen sich unverzüglich zerstreuen. Ansammlungs- und Alkoholverbot gelten laut Allgemeinverfügung in folgenden Bereichen: Altstadt, Klenzepark inklusive Fußgängerbrücke, Donaustrand/Donaubühne, Schlosslände, Rossmühlstraße inklusive Uferpromenade, die Bereiche um Hauptbahnhof und Nordbahnhof, Volksfestplatz, Hallenbad-Parkplatz, Hindenburgpark, Luitpoldpark, Glacis, Baggersee, Auwaldsee sowie Spielpark Fort Peyerl. 

Für die Silvesternacht gilt in der Gastronomie eine spezielle Regelung: Die sonst übliche Sperrstunde in der Gastronomie (22 - 5 Uhr) ist aufgehoben. Generell empfiehlt die Stadt, bei Treffen mit mehreren Personen außerhalb des eigenen Haushalts eine vorsorgliche Testung. Seit Dienstag gilt eine Kontaktbeschränkung: Private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen sind nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt (Kinder bis 14 ausgenommen). Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Das Treffen ist beschränkt auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts - auch in der Silvesternacht. (peh)