BGH hatte Urteile aufgehoben
Tödlicher Raserunfall auf A9 bei Ingolstadt wird an diesem Dienstag weiteres Mal verhandelt

04.02.2025 |

Ein wegen Totschlags angeklagter Mann steht vor Prozessbeginn im Gerichtssaal vom Landgericht und verdeckt sein Gesicht mit einem Aktenordner. − Foto: Matthias Balk, dpa

Nach zwei Verurteilungen eines Autobahnrasers zu Gefängnisstrafen wegen eines tödlichen Unfalls auf der A9 bei Ingolstadt muss sich das Landgericht Ingolstadt an diesem Dienstag, 5. Februar, ein weiteres Mal mit dem Fall befassen – zum vierten Mal.

  

Der erste Prozess hatte abgebrochen werden müssen, weil eine Richterin verhindert war. Danach folgten zwei Urteile, die vom Bundesgerichtshof (BGH) jedoch wegen Rechtsfehlern aufgehoben und jeweils an das Ingolstädter Gericht zurückverwiesen wurden.

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Der Angeklagte war im Herbst 2019 auf der Autobahn 9 bei Ingolstadt mit mehr als 230 km/h gefahren und in ein vorausfahrendes Fahrzeug gerast. Der 22 Jahre alte Fahrer des voran fahrenden Wagens hatte keine Überlebenschance. In dem Bereich der Fernstraße hätte der Unfallverursacher damals maximal 100 Kilometer pro Stunde fahren dürfen. Der angeklagte Deutsche hatte vor dem Unfall seinen Wagen illegal auf 575 PS getunt, das Fahrzeug hätte dadurch sogar Tempo 330 erreichen können.

Tatgeschehen steht bereits fest



Der Sachverhalt steht durch die bisherigen Prozesse bereits fest. In dem neuen Verfahren geht es darum, nach welchem Paragrafen der heute 27 Jahre alte Angeklagte zu bestrafen ist.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann wegen Totschlags angeklagt, konnte sich aber damit nicht durchsetzen. Er wurde jeweils wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt. In dem neuen Prozess wird es auch darum gehen, ob eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Betracht kommt. Es sind insgesamt vier Verhandlungstage geplant, das Urteil wird im März erwartet.

− dpa