"To-go"-Besucher im Biergarten zugelassen: Wirt muss 1000 Euro Corona-Bußgeld zahlen

Richterin spricht von "vorsätzlichem Dulden"

04.12.2020 | Stand 04.12.2020, 8:33 Uhr
Bier −Foto: Peter Freitag / pixelio.de

Richterin spricht von "vorsätzlichem Dulden"

(ty) Während in Berlin über die Bewältigung der zweiten Corona-Welle diskutiert wird, ging es am Donnerstag vor dem Ingolstädter Amtsgericht um einen Verstoß gegen die im Frühjahr gültige zweite bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Wie derzeit auch waren im Rahmen des damaligen Lockdowns Gastronomiebetriebe jeder Art untersagt - mit Ausnahme von "To-go-Angeboten".

Weil er im April allerdings nicht nur Getränke verkauft, sondern auch zugelassen hat, dass sich die Käufer anschließend in seinem Biergarten zusammensetzten, muss der Betreiber einer Ingolstädter Gaststätte nun 1000 Euro Bußgeld zahlen. Ursprünglich wären 5000 Euro fällig gewesen.

Der 58-Jährige gab selbst vor Gericht an, er habe beim Verlassen des Lokals gesehen, dass sich Gäste an seinen Tischen mit den Getränken niedergelassen hätten. Die hätten ihn dann gefragt, ob das in Ordnung sei, worauf er gesagt habe, es sei ihm egal. Ursprünglich war von vier bis 15 Personen die Rede, das Gericht ging letztlich von sechs aus. Richterin Anna Richter wertete das Verhalten des Italieners als vorsätzliches Dulden.

Zur Verhandlung kam es, weil der 58-Jährige gegen den Bußgeldbescheid, der gegen ihn erlassen worden war, Einspruch eingelegt hatte. Im Bescheid war der Regelsatz von 5000 Euro festgesetzt worden. Zu hoch, befand das Gericht, wobei Anna Richter betonte, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handele. Dem Beschuldigten komme zugute, dass es um einen einzelnen Vorfall im Freien gehe, der nicht "bombenlang" gedauert habe. Der Vorteil gegenüber Wettbewerbern, die sich an die Regeln gehalten haben, sei "nicht wesentlich". Auch sei der Wirt einsichtig, so dass wohl keine Wiederholungsgefahr bestehe.

Seine wirtschaftliche Situation sei nicht rosig. Hinzu komme, dass die Gäste zum Teil demselben Hausstand angehört hätten. Aus diesen Gründen sei ein Bußgeld in der nunmehr festgesetzten Höhe ausreichend, aber - wie die Richterin ausdrücklich hervorhob - aus Gründen der Generalprävention, also zur Abschreckung, auch erforderlich.

Den Stein ins Rollen gebracht hat nach DK-Informationen ein Polizeibeamter, der in seiner Freizeit an der Gaststätte vorbeigekommen war. Pikantes Detail: Nach Mitteilung des Gerichts war einer der Gäste gerade der Anwalt, der den Beschuldigten nun vor Gericht verteidigt hat. Dem Vernehmen nach flatterten auch ihm und den weiteren Gästen Bußgeldbescheide über jeweils 150 Euro ins Haus - ein teures Bier.