Stadt stellt offiziell Inzidenz über 200 fest

Eingeschränkter Bewegungsradius für Freizeitaktivitäten ab Dienstag 0 Uhr

11.01.2021 | Stand 11.01.2021, 14:34 Uhr
Symbolbild Corona −Foto: Pixabay

Eingeschränkter Bewegungsradius für Freizeitaktivitäten ab Dienstag 0 Uhr

(ty) Die seit dem heutigen Montag gültige Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht bei einem Inzidenzwert größer als 200 einen eingeschränkten Bewegungsradius von 15 Kilometern für touristische Tagesausflüge ab der Gemeindegrenze vor. Da die 7-Tages-Inzidenz des RKI in Ingolstadt heute weiterhin über 200 liegt, stellt die Stadt als Kreisverwaltungsbehörde nun auch offiziell diese erhöhte Inzidenz fest. Daher gelten die Einschränkungen ab dem morgigen Dienstag 0 Uhr für alle Personen mit Wohnsitz Ingolstadt.

Sie gelten solange, bis die Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter 200 gelegen hat. Betroffen von dieser Regelung sind touristische Tagesausflüge, also Ausflüge, die der Freizeitgestaltung dienen (z.B. Wandern, Spazierengehen, freizeitsportliche Aktivitäten). Wie das Gesundheitsministerium mitteilt, begründet „Sport und Bewegung an der frischen Luft“ ausdrücklich keine Rechtfertigung für das Verlassen des 15-Kilometer-Radius - dies fällt in den Bereich der „touristischen Ausflüge“. Das bedeutet, dass das Verlassen des 15-Kilometer-Radius für jedwede Freizeitaktivität nicht erlaubt ist.