"Söder-Beleidiger" verurteilt

Weil er eine Polizeiaktion gefilmt und veröffentlicht hat, muss ein Beilngrieser 3375 Euro Strafe zahlen

30.04.2021 | Stand 30.04.2021, 7:24 Uhr
Gericht −Foto: Schmatloch

Weil er eine Polizeiaktion gefilmt und veröffentlicht hat, muss ein Beilngrieser 3375 Euro Strafe zahlen

Von Horst Richter

Ganz überraschend kam der Schuldspruch für ihn nicht. "Ich habe erwartet, dass ich verurteilt werde", sagte Martin G. am Donnerstag, nachdem er am Amtsgericht Ingolstadt zu einer Geldstrafe von 3375 Euro verdonnert worden war. Hinnehmen will der 35-jährige Beilngrieser diese Entscheidung indes nicht, sein Kölner Verteidiger Dirk Sattelmaier kündigte Rechtsmittel an. G. hatte im Januar seine Handykamera mitlaufen lassen, als die Polizei ihn kontrollierte, und die Bilder ins Netz gestellt. Seine in dem Video dokumentierten Beleidigungen von Ministerpräsident Markus Söder kamen dagegen nicht zur Anklage.

Der Beilngrieser gewesen, als die Polizei sie in ihrem Wohnort im Kreis Eichstätt für eine Verkehrskontrolle stoppte. Dabei fragten die Beamten auch, weshalb das Ehepaar trotz Ausgangssperre noch draußen war. Er habe einen triftigen Grund, werde ihn aber nicht nennen, antwortete der Mann. Er bezeichnete die Sperrstunde als "Müllgesetz" des bayerischen Ministerpräsidenten und Markus Söder als "blöd" und "Penner". Das hielt er mit dem Smartphone fest.

"Ich hoffe, dass dieses Video zum Nachdenken bzw. Hinterfragen anregt. Wehrt euch gegen diesen Irrsinn - auch Ihr liebe Polizistinnen und Polizisten", hieß es im Abspann des Streifens. "Ich unterstütze einfach so einen Müll an Gesetz nicht", sagte der Mann bei der Kontrolle. Weil sie nachts allein im Auto unterwegs seien, seien sie ganz böse gewesen, weil "das Gesetz, weil der blöde Söder es so sagt. Das ist so ein Schwachsinn".

Auf Nachfrage von Strafrichter Michael Fein erzählte der 35-Jährige jetzt, warum er damals noch unterwegs gewesen war. Er sei von seinem Firmensitz in Nordrhein-Westfalen zurückgekehrt, wegen eines Vertragsabschlusses in Frankfurt und eines Unfalls sei es auf dem Heimweg nach Beilngries später geworden als erwartet. Er habe es für wichtig gefunden, die Polizeiaktion zu filmen und ins Netz zu stellen. "Ich dachte, das sei legal, es war kein privates Gespräch", meinte der Angeklagte.

Sein Verteidiger sprach von "faktischer Öffentlichkeit", die vorgelegen habe, es hätte jederzeit jemand vorbeikommen und mithören können. Sein Mandant habe hier zudem "Zeitgeschichte dokumentiert", denn noch nie zuvor habe es in der Bundesrepublik Ausgangssperren gegeben. Allein die Tatsache, dass das Video über sechs Millionen Mal geklickt wurde, belege das Recht auf eine Veröffentlichung. Die Polizisten hätten die laufende Handykamera außerdem bemerkt und auf die Frage des Autofahrers, ob das nicht erlaubt sei, mit "Doch!" geantwortet. "Damit ist alles gesagt", erklärte Dirk Sattelmaier und forderte Freispruch.

Staatsanwältin Teresa Lechner hatte zuvor auf schuldig plädiert und eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 60 Euro gefordert. Aus dem "Doch!" der Polizisten lasse sich noch lange kein Einverständnis für eine Veröffentlichung des Videos ableiten, argumentierte sie.

So sah es am Ende auch Richter Fein und verhängte 75 Tagessätze zu je 45 Euro. Der Tatbestand der Verletzung der Vertraulichkeit des Worts sei "objektiv und subjektiv erfüllt". Die Polizisten müssten sich nicht gefallen lassen, an den medialen Pranger gestellt zu werden, zumal sie auf das Verhalten des Beilngriesers "bemerkenswert ruhig und sachlich" reagiert hätten. Um Zeitgeschichte zu dokumentieren, müssten "Missstände von erheblichem Gewicht vorliegen". Die seien hier nicht gegeben. Martin G. und sein Anwalt sind anderer Meinung und kündigten an, in Berufung oder Revision gehen zu wollen.