Sittenwidrige Schädigung

17.04.2019 | Stand 09.10.2019, 3:33 Uhr

VW-Konzern muss Audi Q5 zurücknehmen – Mit Zinsen bekommt der betrogene Besitzer mehr als er bezahlt hat (ty) In einem neuen Urteil stellte sich das Landgericht Ulm auf die Seite des Fahrers eines Audi Q5 mit 3.0-Litern Hubraum. Er kann sein Fahrzeug an den VW-Konzern zurückgeben und bekommt den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet.

VW-Konzern muss Audi Q5 zurücknehmen – Mit Zinsen bekommt der betrogene Besitzer mehr als er bezahlt hat

(ty) In einem neuen Urteil stellte sich das Landgericht Ulm auf die Seite des Fahrers eines Audi Q5 mit 3.0-Litern Hubraum. Er kann sein Fahrzeug an den VW-Konzern zurückgeben und bekommt den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet. Im Falle des im Oktober 2015 für 52 605 Euro neu erworbenen Audi Q5 mit der Schadstoffnorm Euro 6 bejahten die Richter das Vorliegen einer sittenwidrigen Schädigung durch Volkswagen und verurteilten den Wolfsburger Konzern zur Rücknahme des Fahrzeugs zu einem Betrag von 45 823,90 Euro. Zusätzlich sprach das Gericht noch Zinsen von insgesamt knapp 8600 Euro zu. Damit bekommt der Kläger sogar mehr als er ursprünglich für den Wagen gezahlt hat.

Zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung hatte der Wagen 34 261 km auf dem Tacho. Das Gericht ging vorliegend von einer Gesamtlaufleistung von 300 000 km aus. Das Gericht ließ an dem Bestehen des Anspruchs keinerlei Zweifel. Die Herstellung und das Inverkehrbringen von Dieselmotoren unter Verwendung einer Motorsteuerungssoftware, durch die die Abgasrückführungsrate und damit das Emissionsverhalten des Motors auf dem Prüfstand im Normzyklus anders gesteuert wird als im regulären Fahrbetrieb, erfüllt die Voraussetzungen einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung der jeweiligen Käufer derartiger Fahrzeuge, heißt es im Urteil.

"Auch dieses Urteil kann als weiterer Wendepunkt in der rechtlichen Aufarbeitung des größten Betrugsskandals der Bundesrepublik gelten. Ein weiterer deutlicher Fortschritt für den Verbraucherschutz", so Rechtsanwalt Marco Rogert von der Sozietät Rogert und Ulbrich aus Köln.