Ob Black Friday, Cyber Monday oder die am Dienstag und Mittwoch stattfindenden Prime Days – der Online-Riese Amazon wirbt an Schnäppchentagen immer wieder mit enorm günstigen Preisen.
Doch den Online-Marktplatz Amazon nutzen auch viele Betrüger, zum Beispiel um dort Kontodaten der Kundinnen und Kunden abzufangen. Einige bieten über Amazon auch vermeintlich sehr günstige Produkte an. Klickt man auf das Angebot, wird man auf eine gefälschte Website weitergeleitet. Die Gefahr: Nach dem Kauf und der Bezahlung kommt das Produkt nie an – das Geld ist weg.
Käuferschutz bei Paypal und Co.
Die Verbraucherzentrale Bayern gibt Tipps für das Einkaufen in Onlineshops:
1. Keine Vorkasse: Ob über Amazon oder andere, vermeintlich günstige Shops im Netz, häufig kann man nur per Vorkasse bezahlen. Das bedeutet, man bezahlt, bevor man die Ware erhält. Dann das böse Erwachen: Das Produkt kommt gar nicht oder beschädigt an oder entspricht überhaupt nicht der Beschreibung im Internet. Daher lieber per Rechnung oder Lastschrift-Verfahren bezahlen. Auch möglich ist die Kreditkarte, Paypal, Amazon Pay oder Klarna – hier bekommt man sein Geld in der Regel wieder zurück.
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2. Rabatte hinterfragen: Der Preis sollte realistisch sein. Wenn ein Produkt nur einen Bruchteil ähnlicher Dinge kostet, könnte es qualitativ minderwertig oder gar gefälscht sein. Ein weiteres Risiko: Der Shop existiert gar nicht. Auch Versand-, Rücksende- und weitere mögliche Kosten sollten aufgeführt und leicht zu finden sein.
Nicht unter Druck setzen lassen
3. Preise vergleichen: Den Preis in sogenannten Preissuchmaschinen zu vergleichen kann helfen, den tatsächlich günstigsten Preis im Internet zu finden. Denn bei sogenannten dynamischen Preisen hängen die Kosten zum Beispiel vom Zeitpunkt des Kaufs, dem Endgerät oder dem Wohnort ab. Mittels Preissuchmaschinen wie Idealo oder billiger.de lassen sich die Endpreise, also inklusive Versandkosten, vergleichen – und gleichzeitig kann man nach Verfügbarkeit, Größe oder Farbe filtern.
4. Nicht unter Druck einkaufen: „Nur noch 30 Stück in deiner Größe verfügbar“ – mit solchen Slogans oder auch ablaufenden Uhren ködern Onlineshops ihre Kundinnen und Kunden und drängen sie zu einem schnellen Kaufabschluss. Von solchen Lockangeboten sollte man sich aber nicht unter Druck setzen lassen und lieber vorher sowohl Angebotspreis als auch Internetshop auf Kontakt und vollständiges Impressum prüfen.
Cookies regelmäßig löschen
5. Widerrufsrecht nutzen: Das Lockangebot hat geklappt, man hat eingekauft. Bei Erhalt hat man sich aber schon wieder anders entschieden und braucht den Gegenstand gar nicht mehr? Wer online kauft, kann die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Allerdings können dabei Rücksendegebühren auf den Käufer oder die Käuferin zukommen.
6. Cookies löschen: Mit den Daten von Kundinnen und Kunden können Unternehmen personalisierte Konten erstellen und damit auch für weitere Produkte werben. Wer das nicht möchte, sollte nach einem Onlinekauf Browserverlauf und Cookies löschen. Über Cookies können Firmen nämlich auch über den Kauf hinaus das Surfverhalten im Internet mit einsehen. Löscht man diese regelmäßig, haben es Online-Shops schwerer, ein umfassendes Nutzerprofil anzulegen.
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