Bislang vier Impfschäden durch Corona-Impfung bayernweit anerkannt
"Schwerwiegende Nebenwirkungen sehr selten"

23.01.2022 | Stand 23.01.2022, 9:24 Uhr
Impfen −Foto: Fabian Sommer/dpa

Kurz nach Weihnachten 2020 wurden in Deutschland die ersten Menschen gegen das Coronavirus geimpft. Seither sorgen Impfgegner mit Berichten über dauerhafte Impfschäden für Verunsicherung in der Bevölkerung. Wie ist die Lage in Bayern?

Mehr als ein Jahr nach Impfstart gegen das Coronavirus ist ein dauerhafter impfbedingter Gesundheitsschaden bisher bei vier Menschen in Bayern anerkannt worden. Drei weitere Anträge seien abgelehnt, zwei zurückgenommen worden. 263 Anträge würden noch bearbeitet, teilte das zuständige Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) in Bayreuth mit. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet. Seit dem Start der Impfkampagne im Freistaat sind nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) fast 25 Millionen Impfdosen gegen Covid-19 verabreicht worden.

Welche Impfschäden die vier Betroffenen erlitten haben, konnte die Behörde aus Datenschutzgründen nicht mitteilen. Ein Impfschaden ist laut Infektionsschutzgesetz „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung“. „Ein zufälliger zeitlicher Zusammenhang zwischen einer Impfung und einer Erkrankung reicht nicht aus“, erklärt ZBFS-Sprecher Benjamin Vrban.

Das für die Sicherheit von Impfstoffen zuständige Paul-Ehrlich-Institut (PEI) verweist darauf, dass unerwünschte Reaktionen im zeitlichen, nicht aber unbedingt im ursächlichen Zusammenhang mit einer Impfung gemeldet würden. Ob eine Reaktion tatsächlich eine Folge der Impfung ist, könnten nur Studien beweisen. „Nach derzeitigem Kenntnisstand sind schwerwiegende Nebenwirkungen sehr selten und ändern nicht das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis der Impfstoffe.“ Dass sehr seltene Impfkomplikationen über einen langen Zeitraum andauerten, ist laut PEI „die absolute Ausnahme“.

Typische Beschwerden nach einer Impfung sind laut Deutscher Gesellschaft für Immunologie Schmerzen an der Einstichstelle, Abgeschlagenheit und Kopfschmerzen, Muskelschmerzen, Schüttelfrost und Fieber. „Diese Reaktionen sind Ausdruck der erwünschten Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem Impfstoff und klingen in der Regel nach wenigen Tagen komplett ab“, heißt es vom RKI.

Wenn Beschwerden länger als ein paar Tage andauerten, außergewöhnlich stark sind oder Komplikationen auftreten wie neurologische Störungen oder Herzmuskelentzündungen, sollte man zum Arzt gehen, rät ZBFS-Sprecher Vrban. „Wenn sich der Verdacht des Vorliegens eines Impfschadens erhärtet, sollte möglichst zeitnah ein Antrag bei uns gestellt werden.“

Bei einer offiziell von einem Land empfohlenen Impfung greift im Fall von Impfschäden laut Gesetz das soziale Entschädigungsrecht - Geschädigte können auf Geld vom Staat hoffen. Maßgeblich ist das Bundesversorgungsgesetz. Je nach Schweregrad steht Impfgeschädigten eine Grundrente zu - von 156 bis 811 Euro monatlich, wie Vrban erklärt.

Zusatzzahlungen seien zudem möglich, abhängig von den Impfschäden und den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen. Dazu könnten Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung (zum Beispiel Logopädie) und der Versorgung mit Hilfsmitteln wie einem Spezialbett kommen.

„Wer berufliche Einkommenseinbußen durch einen Impfschaden erleidet, kann einen Anspruch auf Ausgleich des geminderten Einkommens durch den sogenannten Berufsschadensausgleich haben“, erläutert Vrban. In extremen Fällen (...) kann die Summe der monatlichen Versorgungsleistungen bis zu 15 000 Euro betragen.“ Wie viel Bayern für die bisher vier Betroffenen zahlen muss, werde derzeit berechnet, aber wegen der geringen Zahl der Geschädigten nicht veröffentlicht.

Ein möglicher dauerhafter Impfschaden kann Vrban zufolge erst sechs Monate nach einer Impfung festgestellt werden. Die Behörde hole dann Informationen etwa von Ärzten, Kliniken und therapeutischen Einrichtungen zu dem Antragsteller ein. „In vielen Fällen ist eine fachärztliche Begutachtung notwendig, die einen Vorlauf von einigen Monaten haben kann.“ (dpa)