Anzeige gegen Ingolstädter
Schwere Vorwürfe gegen Kommunalpolitiker: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Vergewaltigung

22.08.2024 | Stand 23.08.2024, 13:04 Uhr |

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind noch nicht abgeschlossen. Foto: Hammer (Archiv)

Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt ermittelt gegen einen Kommunalpolitiker aus Ingolstadt. Dem voraus ging die Anzeige einer Frau wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung. „Wir ermitteln ergebnisoffen in alle Richtungen“, sagte Behördenleiter Nicolas Kaczynski am Donnerstag auf Anfrage unserer Zeitung.



Der Ingolstädter sei von einer Frau aus der Region bei der Polizei angezeigt worden. Die Beamten haben Verletzungen dokumentiert, die die Frau auf die angezeigte Tat zurückgeführt habe. Der Vorfall soll sich im Privathaus des Mannes ereignet haben.

Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe und hat den Angaben zufolge von der Frau bereits gerichtlich eine Unterlassungserklärung, die Anschuldigungen weiter zu verbreiten, eingefordert.

Leitender Oberstaatsanwalt Kaczynski bestätigte gegenüber unserer Zeitung im Grundsatz den Inhalt eines Online-Berichts, der am Mittwoch veröffentlicht wurde.

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Mehr wollte er dazu nicht sagen. Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen, weshalb es keine weiteren Informationen dazu vonseiten der Staatsanwaltschaft gebe. Auch zur Identität des Mannes gibt die Behörde keine Auskunft.

Das sagt der Anwalt des Beschuldigten



Der Ingolstädter Rechtsanwalt Joachim Maier, der den Beschuldigten vertritt, erklärte nach Absprache mit seinem Mandanten auf Anfrage des DONAUKURIER: „Nach Einsicht der Akten bin ich der vollen Überzeugung, dass es nur zu einer Einstellung der Ermittlungen nach dem dafür vorgesehenen Paragrafen 170 der Strafprozessordnung kommen kann. Wie sich die Aktenlage darstellt, kann kein Tatverdacht bleiben.“ Mehr könne und wolle er angesichts der laufenden Ermittlungen nicht sagen.

Anwalt Sebastian Knott, der wie zu vernehmen war, die Frau vertritt, die den Fall zur Anzeige gebracht hat, wollte sich auf Anfrage nicht zur Sache äußern. Er berief sich auf seine anwaltliche Schweigepflicht und bestätigte auch das Mandat nicht.

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Zunächst hatte das Online-Nachrichtenportal „O-Thöne“ des Ex-Stadtrates Thomas Thöne berichtet. Ob es in diesem Fall zu einem Prozess kommt, ist noch völlig offen. Bis zu einer Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

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