Raserprozess: Eine Clique von PS-Jüngern?

Freunde des Angeklagten treten als Zeugen auf - und relativieren frühere Chatbeiträge

23.02.2021 | Stand 23.02.2021, 8:14 Uhr
Justizia
Symbolbild Gericht −Foto: Pixabay

Freunde des Angeklagten treten als Zeugen auf - und relativieren frühere Chatbeiträge

(ty) Was war das für eine Clique, in der jener Unfallfahrer, der sich gegenwärtig vor dem Landgericht wegen einer Totschlagsanklage verantworten muss, viel Freizeit verbracht hat?

Waren es durchweg PS-begeisterte junge Männer, die sich gegenseitig mit ihren überwiegend stark motorisierten Autos und womöglich auch waghalsigem Fahrstil imponieren wollten? Oder war es ein ganz normaler Freundeskreis, der sich in allen möglichen Freizeitaktivitäten erging und in dem die Autos nur eine schöne Nebensache waren, wie es jetzt in mehreren Zeugenaussagen beschwichtigend heißt?

Die Aufhellung der privaten Umgebung des in Geisenfeld beheimateten Angeklagten ist im sogenannten Raserprozess um den tödlichen Autobahnunfall zwischen Manching und Ingolstadt vom 20. Oktober 2019 ein wichtiger Teil der Beweisaufnahme. Diesem Komplex hat sich die 1.Strafkammer am Montag, dem vierten Verhandlungstag, über einige Stunden gewidmet.

Mehrere gute Kumpel des inzwischen 24-jährigen Mannes auf der Anklagebank, wie er selbst durchweg mit türkischen Wurzeln und mehrheitlich ebenso wie er im Kfz-Bau beschäftigt, wurden angehört und dabei auch zu Details aus einer gemeinsamen Chatgruppe befragt. Dort war es nämlich immer wieder mal auch um Dinge gegangen, die auf einen Kult um heiße Reifen und womöglich auch illegale Aufrüstung von Fahrzeugen hindeuten könnten.

Vorsitzender Konrad Kliegl und seine Beisitzerinnen sowie Staatsanwältin Johanna Harrer konfrontierten die Zeugen mehrfach mit Beiträgen des Angeklagten aus der Messenger-Gruppe. Da war mal von einer Einladung zu einer offenbar rasant gedachten Fahrt nach München die Rede gewesen ("Wer als Letzter kommt, zahlt Tank"), mal von einer sogenannten Blitzer-Ausstattung (Lichtsignal-Anlage für die Autofront wie bei Einsatzfahrzeugen von Polizei und Rettungsdiensten), mit der offenbar Eindruck bei Autobahnfahrten gemacht werden sollte.

Nach dem furchtbaren Crash auf der A9 mit dem Todesopfer im zweiten beteiligten Fahrzeug war diese Ausrüstung im Kofferraum des schrottreifen, vormals gut 560 PS starken BMW des Unfallverursachers gefunden worden. Wie die spätere Untersuchung des Wracks ergab, war die Motorleistung durch Softwaremanipulationen erhöht und die Auspuffanlage verändert worden. Zu all diesen Dingen fanden die Ermittler gewisse Anknüpfungspunkte in Chats des Freundeskreises, doch die Zeugen wollen sich heute nicht mehr so genau erinnern können. Oder sie erklären die damaligen Beiträge als keineswegs ernst gemeint - es sei doch alles "nur Spaß" gewesen, heißt es jetzt. Man habe den jetzt angeklagten Freund vielmehr als besonnenen Fahrer erlebt. Als "rücksichtsvoll" und "respektvoll" schilderte ihn gar einer der Kumpel.

Bereits im ersten, im vergangenen Herbst aufgrund eines Ausfalls in der Gerichtsbesetzung abgebrochenen Prozess um diesen dramatischen Auffahrunfall war der Freundeskreis des Angeklagten zu all diesen Themen vernommen worden. Auch damals hatte es viele relativierende Aussagen der jungen Männer gegeben, und auch damals wirkten Gericht und Staatsanwaltschaft nicht wirklich überzeugt von den Antworten. Die Anklagebehörde hatte zwei dieser Zeugen deshalb seinerzeit direkt im Gerichtssaal wegen des Verdachts auf uneidliche Falschaussage festnehmen lassen. Gegen diese jungen Männer laufen noch entsprechende Ermittlungsverfahren.

Rechtsanwalt Adam Ahmed aus München, der den 24-jährigen Geisenfelder gemeinsam mit seinem Kanzleikollegen Andreas Ruch verteidigt, fühlte sich aufgrund der neuerlichen kritischen Nachfragen des Gerichts und der Anklägerin zu einer Erklärung veranlasst. Er wies darauf hin, dass die Befragungen nicht darauf hinauslaufen dürften, reine Interpretationen und Schlussfolgerungen als beweisfähig zu erachten. Vorsitzender Kliegl versicherte sofort, dass die Kammer durchweg nur Schlüsse aus Dingen ziehen wird, die sie als eindeutig belegt ansieht. Nächster Verhandlungstag in diesem Totschlagsverfahren ist der 4. März.