Radler „sündigen“ am häufigsten

Polizeipräsidium Oberbayern Nord bilanziert den Verkehrsaktionsmonat Mai

07.06.2021 | Stand 07.06.2021, 13:21 Uhr
Rad −Foto: SCHMATLOCH

Polizeipräsidium Oberbayern Nord bilanziert den Verkehrsaktionsmonat Mai

(ty) Der länderübergreifender Verkehrsaktionstag „sicher.mobil.leben – Radfahrer im Blick“ war der Auftakt für das Polizeipräsidium Oberbayern Nord, um im gesamten Mai gezielt Verkehrskontrollen durchzuführen und dabei schwerpunktmäßig ein Augenmerk auf „ungeschützte Verkehrsteilnehmer“ zu richten. Die Zahl der Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Radfahrern war im vergangenen Jahr wieder stark gestiegen.

Insgesamt kontrollierten die Polizei im Präsidialbereich Oberbayern Nord im Mai 5522 Fahrer und mussten davon 1670 beanstanden. Zu den Beanstandeten zählten 1180 Fahrradfahrer.

Zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern zählen auch Fußgänger. Auch sie wurden im Laufe des Aktionsmonats verstärkt kontrolliert. Dabei wurden von 274 kontrollierten Fußgänger 86 beanstandet. Die Polizei nahm im Laufe der Aktionszeit 34 Strafanzeigen und 240 Verkehrsordnungswidrigkeiten auf und stellte 1301 Verwarnungen aus. Davon wurden 936 Verstöße durch Radfahrer, 80 durch Fußgänger, 57 durch Motorradfahrer und 46 durch E-Scooter-Fahrer begangen.

Die Radler fuhren meist mit einem nicht vorschriftsmäßig ausgerüsteten Gefährt. So war beispielsweise die Beleuchtung defekt oder fehlte gänzlich. Außerdem nutzen sie teilweise verbotswidrig den Gehweg oder fuhren auf den für sie vorgesehenen Radwegen entgegen der zulässigen Fahrtrichtung.

Der am häufigsten festgestellte Verstoß bei den Fußgängern war die Missachtung des Rotlichts, die verbotswidrige Fahrbahnbenutzung und das Queren der Fahrbahn, ohne auf den Gegenverkehr zu achten.

Motorradfahrer missachteten hauptsächlich die Geschwindigkeitsbeschränkungen, führten ihren Führerschein oder Fahrzeugschein nicht mit sich und fuhren ohne eingeschaltete oder mit vorschriftswidriger Beleuchtung.

Auch bei den Autofahrern überwogen Geschwindigkeitsverstöße, aber auch das verbotswidrige Fahren auf Radverkehrsanlagen und die Handynutzung am Steuer.