Polizei sprengt Pokerrunde

Razzia wegen illegalen Glücksspieles in Ingolstadt

23.03.2021 | Stand 23.03.2021, 9:28 Uhr
Poker −Foto: Polizei

Razzia wegen illegalen Glücksspieles in Ingolstadt

(ty) Am Samstag führte die Kriminalpolizei Ingolstadt in einem größeren Firmengebäude in Ingolstadt eine Razzia wegen des Verdachts der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels durch. dabei waren rund 50 Beamte eingesetzt. Mehrere tausend Euro Bargeld sowie weiteres Beweismaterial konnten sichergestellt werden.

Seit mehreren Monaten ermittelte die Kripo vorrangig gegen zwei Beschuldigte, nachdem sich die Hinweise zur wiederholten Durchführung illegalen Glückspieles verdichtet hatten. Im Speziellen bestand der Verdacht, dass durch die beiden Männer Pokerrunden in dem Gebäude im Nordwesten von Ingolstadt organisiert und veranstaltet werden. Vergangenes Wochenende konnten in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Ingolstadt zuvor beim Amtsgericht Ingolstadt erwirkte Durchsuchungsbeschlüsse vollzogen werden.

Unter Führung der Kripo Ingolstadt und mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei Nürnberg, gelang es den eingesetzten Beamten gegen 22.30 Uhr, in das Objekt einzudringen. Im Gebäude trafen sie auf eine Gruppe von neun Personen, die sich offensichtlich an einer Pokerrunde beteiligten. Neben einem vierstelligen Bargeldbetrag, der bei einem der Beschuldigten gefunden wurde, konnten die Beamten auch Spielkarten und Jetons sicherstellen, die auf einem Spieltisch lagen. Die sieben betroffenen Mitspieler im Alter zwischen 32 und 54 Jahren zeigten sich sichtlich überrascht und verhielten sich kooperativ. Sie konnten nach den erfolgten polizeilichen Maßnahmen noch vor Ort entlassen werden. Auch alle Teilnehmer erwartet eine Strafanzeige wegen der Beteiligung am illegalen Glücksspiel.

Bei den beiden ebenfalls anwesenden 35- und 53-jährigen Veranstaltern wurden im Anschluss Wohnungsdurchsuchungen durchgeführt, bei der weiteres Beweismaterial gefunden wurde. Auch sie wurden nach Identitätsfeststellung und Vernehmung wieder entlassen. Neben den strafrechtlichen Verstößen müssen alle Beteiligten zudem mit Anzeigen nach der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung rechnen.