Pfaffenhofens Landrat: Für den Einzelhandel ist es noch zu früh

13.02.2021 | Stand 13.02.2021, 9:46 Uhr
Albert Gürtner: Pfaffenhofener Landrat. −Foto: Landratsamt Pfaffenhofen

Corona-Lockerungsantrag als Teilerfolg

(ty) Zugeständnisse hat Landrat Albert Gürtner (FW) mit seinen Forderungen nach gewissen Lockerungen von den Corona-Schutzmaßnahmen im Landkreis Pfaffenhofen nicht erhalten. Die telefonische Antwort von Regierungspräsidentin Maria Els erreichte das Landratsamt am Freitag - und Gürtner wertet die Erläuterungen zumindest als Teilerfolg für seine Bemühungen.

Wie Els hierbei ausführte, würden in der Neufassung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die gerade erarbeitet werde, die Öffnung der Grund- und Förderschulen sowie der Kindertagesstätten berücksichtigt sein. Ebenso werde die Öffnung der Fahrschulen eingearbeitet. Diese drei Forderungen waren auch Gegenstand von Gürtners Antrag auf Lockerungen, den dieser am Dienstag eingereicht hatte, weil der Landkreis dauerhaft unter der maßgeblichen 50er Marke bei der Corona-Inzidenz liegt. Die Öffnung wird jedoch nicht wie beantragt zum 15. Februar erlaubt, sondern erst zum 22. Februar - dann aber bayernweit. Die Details werden in der Neufassung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geregelt.

Eine Absage erteilt die Regierung von Oberbayern hingegen der von Gürtner ebenfalls ins Spiel gebrachten Öffnung des Einzelhandels. Zu groß sei laut Regierungspräsidentin Els das Risiko, dass ein neues Infektionsgeschehen eintritt. "Insbesondere die Begegnung auf den Verkehrsflächen wird hier als problematisch gesehen", heißt es dazu erläuternd in der Mitteilung des Landratsamts.

Mit dem Ergebnis seines Vorstoßes ist Landrat Gürtner grundsätzlich zufrieden. "Wir haben uns frühzeitig Gedanken gemacht, wie wir aktiv Perspektiven für die Bürger bieten können", sagt er. "Wir halten unser Konzept nach wie vor für gut durchdacht." Als Teilerfolg seiner Überlegungen wertet er die Tatsache, dass in die die anstehende Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung drei unserer vier vorgeschlagenen Punkten einfließen. "Mit Wehmut", fügt er an, "trifft mich jedoch die Entscheidung zum Einzelhandel. Hier wollten wir natürlich mehr erreichen, akzeptieren aber die Entscheidung der Regierung von Oberbayern."

Ein kleiner Hoffnungsschimmer sei zumindest, so Gürtner weiter, dass seit vergangenem Mittwoch die Beantragung der Überbrückungshilfe III möglich sei. Diese komme auch jenen Unternehmen zu Gute, die von den November- und Dezemberhilfen noch ausgeschlossen gewesen seien. Bei entsprechenden Umsatzausfällen könnten dabei Zuschüsse zu den Fixkosten gewährt werden. "Dies ist zwar keine Kompensation im Vergleich zur Öffnung der Geschäfte, aber kann zumindest die wirtschaftlichen Folgen etwas lindern", meint der Landrat.

Die schriftliche Stellungnahme der Regierung von Oberbayern soll im Laufe der kommenden Woche am Landratsamt eingehen, heißt es in der Mitteilung abschließend.