Hoher Schaden in Ingolstadt
Per Video überführt: Betrunkener (25) kracht durch Zaun und beschädigt geparktes Auto

07.01.2024 | Stand 07.01.2024, 19:48 Uhr |

30.000 Euro Schaden hat ein Ingolstädter am Samstagmorgen angerichtet.  − Symbolbild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

30.000 Euro Schaden hat ein Ingolstädter am Samstagmorgen angerichtet. Der 25-Jährige krachte alkoholisiert und ohne gültigen Führerschein durch einen Gartenzaun und gegen das dahinter stehende Auto. Sein Fahrzeug hatte er ohne Wissen des Besitzers geliehen. Er flüchtete vom Unfallort, kam zu Fuß zurück und wurde gefilmt. Die Polizei stellte ihn.



Am Samstagmorgen, gegen 6.35 Uhr, fuhr ein 25-Jähriger mit einem Audi A4 in Ingolstadt auf der Haunwöhrer Straße von der Querspange kommend stadtauswärts. Bei erlaubten 30 km/h geriet er noch vor der dortigen Tankstelle in einer Rechtskurve nach links von der Straße ab und krachte ich einen Gartenzaun sowie in das Heck eines dahinter parkenden VW Golf.

Anschließend entfernte sich der in Ingolstadt lebende Unfallverursacher mit seinem erheblich beschädigten Audi von der Unfallstelle. „Wie auf einer vorhandenen Videoaufzeichnung erkennbar ist, kehrte der Verursacher kurz darauf zu Fuß zur Unfallstelle zurück, um sich den entstandenen Schaden nochmals anzuschauen“, teilt die Polizei mit. Anschließend entfernte er sich dann wieder vom Unfallort.

Polizei findet Unfallauto in der Nachbarschaft



Nach erfolgter Unfallaufnahme durch die Verkehrspolizei fand die Polizei in der Nähe der Unfallstelle das in einem Hof abgestellte Auto des Unfallverursachers. Im dortigen Wohnhaus befand sich der flüchtige Unfallverursacher, der seine Unfallbeteiligung auch nicht bestritt. Auf die Frage, warum er sich denn von der Unfallstelle entfernt habe, gab er zur Antwort, vor und nach dem Unfall Alkohol getrunken zu haben. Da der Alkomat diese Angabe bestätigte, wurde eine Blutentnahme angeordnet.

Auto ohne Wissen des Besitzers „geliehen“



Weiter stellte sich heraus, dass der Unfallverursacher keinen Führerschein besitzt. Da er zudem das Auto ohne Wissen des Eigentümers benutzt hatte, kommt diese Straftat zu den bereits vorliegenden Straftaten noch hinzu. Der Verursacher wurde bei dem Unfall nicht verletzt.

Am Fahrzeug entstand ein Schaden von mindestens 20.000 Euro. Der bei dem Unfall entstandene Schaden am Gartenzaun, sowie an dem dahinter geparkten Fahrzeug wird auf mindestens 10.000 Euro geschätzt.

− nb


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