Ohne Führerschein, dafür mit Alkohol untwegs

02.04.2021 | Stand 02.04.2021, 8:26 Uhr
Symbolbild Blaulicht −Foto: Pixabay

Am Freitag, den 02.04.2021, fiel der eingesetzten Streife in Schrobenhausen ein Leichtkraftradfahrer aufgrund seiner unsicheren Fahrweise und des fehlendes Schutzhelmes auf.

(ty) Bei der im Anschluss durchgeführten Verkehrskontrolle konnte bei dem 30 Jährigen ein erheblicher Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von fast 2,4 Promille. Im weiteren Verlauf der Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass das angebrachte Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2015 stammt. Außerdem gab der Kradfahrer an, dass sein Fahrzeug ca. 70 km/h fährt. Für dieses Fahrzeug besitzt er keine gültige Fahrerlaubnis.

Die Weiterfahrt wurde unterbunden und der Kraftradfahrer musste sich einer Blutentnahme unterziehen.

Der 30 Jährige muss sich unter anderem wegen Trunkenheit im Verkehr, einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.

Des Weiteren steht im Raum, dass das Leichtkraftrad gestohlen sei. Ermittlungen wegen Diebstahls eines Kraftfahrzeuges wurden ebenfalls eingeleitet und das Fahrzeug wurde zur Beweismittelsicherung sichergestellt.