Nicht zulässiger Barbetrieb

09.08.2020 | Stand 09.08.2020, 9:59 Uhr
Symbolbild Blaulicht −Foto: Pixabay

Ingolstadt - In den frühen Morgenstunden des Sonntags konnte durch Polizeibeamte im Innenstadtbereich festgestellt werden, dass in einer Bar sowohl im Außen- als auch im Innenbereich noch reger Betrieb herrscht.

Hierbei wurden durch Gäste an Tischen sitzend Getränke konsumiert. Der Betreiber wurde angewiesen, den Betrieb umgehend einzustellen. Eine Genehmigung konnte nicht vorgezeigt werden. Der Betreiber muss nun mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige unter anderem nach dem Gaststättengesetz rechnen.