Nicht auch noch Legionellen

Stadt warnt vor trinkwasserhygienischen Problemen in kaum genutzten Gebäuden

06.04.2020 | Stand 06.04.2020, 8:47 Uhr
Trinkwasser −Foto: Friedl

Stadt warnt vor trinkwasserhygienischen Problemen in kaum genutzten Gebäuden

(ty) Aufgrund der Coronavirus-Pandemie werden derzeit viele Gebäude nicht oder kaum genutzt. Daraus können sich trinkwasserhygienische Probleme ergeben. Da derzeit Hotels, Gaststätten, Sport- und Veranstaltungshallen, Schulen, Einkaufszentren, Ferienwohnungen und ähnliche Einrichtungen nur wenig genutzt werden oder komplett geschlossen sind, kann sich das negativ auf die Trinkwasserqualität in diesen Gebäuden auswirken.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit empfiehlt, den bestimmungsgemäßen Betrieb durch Spülpläne zu simulieren: „Jede Trinkwasser-Installation ist für eine regelmäßige Wasserentnahme ausgelegt. Entfällt diese, drohen hygienische Probleme u. a. durch Legionellen, die nur mit erheblichem Aufwand beseitigt werden können.

Unabhängig davon, ob eine Einrichtung geschlossen ist oder nur noch teilweise genutzt wird, ist zunächst möglichst an jeder nicht genutzten Entnahmestelle mindestens wöchentlich, besser alle 72 Stunden, so viel Wasser ablaufen zu lassen, bis das warme Wasser richtig warm und das kalte Wasser richtig kalt ist. Die Kalt- und Warmwasserleitung sind getrennt zu spülen, zunächst Warmwasser, dann Kaltwasser.“

Eine Betriebsunterbrechung der Trinkwasser-Installation sei ein hygienisches und finanzielles Risiko! „Wird eine Trinkwasser-Installation nicht gespült, spart dies zwar zunächst Kosten für Energie, Wasser und Personal“, so das Landesamt, „aber dadurch verursachte hygienische Beeinträchtigungen führen unter Umständen zu hohen Sanierungskosten. Diese können weitaus höher liegen als die Kosten für die Durchführung von Spülprogrammen.“

Wenn der Betrieb der Trinkwasser-Installation dennoch unterbrochen werden muss, so sollte die Hauptabsperreinrichtung des Gebäudes oder der nicht genutzten Geschäfte, Restaurants etc. geschlossen werden. Arbeiten sollten nur von Fachfirmen vorgenommen werden.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat dazu Informationen veröffentlicht, die auch im Downloadbereich der Homepage abzurufen sind: .