Alpine-Symbol Pflicht
Neue Regeln ab Oktober 2024: Bei M+S-Winterreifen droht Bußgeld

26.09.2024 | Stand 26.09.2024, 11:47 Uhr |

Das Alpine-Symbol ist ab 1. Oktober 2024 Pflicht auf allen Winterreifen. Wer nur das M+S-Kennzeichen hat, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. − Foto: Imago

Ab Oktober 2024 gelten neue Regeln bei Winterreifen: dann dürfen bei Eis und Schnee auf der Straße nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol gefahren werden. Fahrern vom Reifen nur mit M+S-Kennzeichnung droht indes ein Bußgeld.

  

M+S steht für Matsch und Schnee. Reifen mit nur dem M+S-Zeichen werden schon seit einigen Jahren nicht mehr im Handel angeboten, können aber natürlich noch im Umlauf sein. Vor allem wer schon ältere Winterreifen hat, sollte diese daher jetzt vor dem Wechsel genau unter die Lupe nehmen. Findet sich dort noch die M+S-Kennzeichnung, dann wird es höchste Zeit für eine Neuanschaffung. Denn am 30. September 2024 läuft die Übergangsfrist für M+S-Winterreifen als auch -Ganzjahresreifen, die vor dem 21. Dezember 2017 hergestellt wurden, aus. Das Herstellungsdatum des Reifens ist steht in der DOT-Angabe auf der Reifenflanke.

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Bis zu 100 Euro Bußgeld bei M+S-Kennzeichnung

Wer mit M+S-Reifen ab Oktober noch herumfährt, riskiert ein Bußgeld von mindestens 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer sind 80 Euro fällig, werden diese sogar akut gefährdet, sind es 100 Euro.

Winter- und Ganzjahresreifen müssen ab jetzt mit dem so genannten Alpine-Symbol versehen sein. Das ist eine dreigezackte Bergansicht mit Schneeflocke in der Mitte. Reifen, auf denen sich das Alpine-Symbol und das M+S-Kennzeichen befinden, sind von der Neuregelung nicht betroffen. Sie werden auch im Ausland als wintertauglich anerkannt, teilt der ADAC mit.

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Situative Winterreifenpflicht in Deutschland

Was es nach wie vor nicht gibt in Deutschland: Die generelle Winterreifenpflicht. Hier - übrigens auch in Österreich - gilt stattdessen die situative Winterreifenpflicht. Das heißt, bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“(§ 2 Absatz 3a StVO), darf nur mit Winterreifen gefahren werden. Die Faustregel „Von O bis O“, also vom Oktober ist Ostern, ist nicht bindend, aber ein guter Tipp. In den Monaten ist man mit Winterreifen auf der sicheren Seite.

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