Neue Regeln ab Mittwoch

Kreis Pfaffenhofen überschreitet 100er-Inzidenz

27.10.2020 | Stand 27.10.2020, 18:15 Uhr
Symbolbild Corona −Foto: Pixabay

Kreis Pfaffenhofen überschreitet 100er-Inzidenz

(ty) Der Landkreis Pfaffenhofen hat mit den Neuinfektionen, die am Dienstag bestätigt wurden, die 100er-Marke bei der Sieben-Tages-Inzidenz (gerechnet auf 100 000 Einwohner) überschritten. Damit gelten neue verschärfte Maßnahmen ab Mittwoch.

Diee Corona-Ampel für den Kreis sprimgt auf dunkelrot, wie aus einer aktuellen Pressemitteilung hervorgeht. Deshalb greifen ab Mittwoch verschärfte Maßnahmen. Weiter eingeschränkt werden zum Beispiel die Regelungen zur Sperrstunde, zum Alkoholverkauf und zur maximalen Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen.

Es gelten folgende Regelungen:

Der Gastro-Betrieb ist in der Zeit von 21 Uhr bis 6 Uhr untersagt (Sperrstunde); ausgenommen ist Take-Away und Lieferung von Essen und nicht-alkoholischen Getränken

Die Abgabe von Alkohol an Tankstellen und an anderen Verkaufsstellen und von Lieferdiensten ist in der Zeit von 21 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

Für Veranstaltungen aller Art gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 50; Ausnahmen gelten für Kirchenveranstaltungen, Demonstrationen und Hochschulen.

In allen Schulen besteht unabhängig von der Jahrgangsstufe Maskenpflicht auch am Platz.

Öffentlich und privat dürfen sich nur noch die Angehörigen von zwei Hausständen oder höchstens fünf Personen treffen; das gilt auch für Feiern (zum Beispiel Hochzeiten oder Geburtstage).

Bei Tagungen und Kongressen, sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos besteht Maskenpflicht auch am Platz

Für Zuschauer von Sportveranstaltungen besteht Maskenpflicht.

In Kulturstätten (Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und vergleichbaren Kulturstätten) sowie zoologischen und botanischen Gärten besteht Maskenpflicht.

Auf den Begegnungsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeiteinrichtungen (Freizeitparks und vergleichbare ortsfeste Freizeiteinrichtungen) besteht Maskenpflicht.

Auf den Begegnungsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen besteht Maskenpflicht; gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

Von einer Maskenpflicht für stark frequentierte öffentliche Plätze ieht der Kreis weiterhin noch ab, da sich das Infektionsgeschehen im Landkreis Pfaffenhofen auf keinen "Hotspot" konzentriert, wie es in der Mitteilung heißt. Bei einer Änderung der Infektionslage kann für ausgewählte, stark frequentiert Plätze eine Maskenpflicht angeordnet werden.

Das Bürgertelefon des Landkreises ist weiterhin von Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr unter der Nummer (08441) 27-260 erreichbar. Beantwortet werden allgemeine Fragen zur aktuellen Lage im Landkreis, es werden Verhaltensempfehlungen gegeben und zur derzeitigen Umsetzung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung im Landkreis Pfaffenhofen informiert.