Nackte Tanzeinlage und vielleicht ein wenig mehr

Das sind die möglichen Folgen

26.07.2021 | Stand 26.07.2021, 19:57 Uhr
Nackt −Foto: privat

Das sind die möglichen Folgen

Von Karin Seibold

Im Fall des nackten Tanzes, den wie berichtet eine 47-jährige Frau am Freitagabend in Waldkirchen (Landkreis Freyung-Grafenau) mit zwei jungen Burschen, 17 und 18 Jahre alt, in aller Öffentlichkeit vollführt hat, laufen die Ermittlungen. Auch ein Handyvideo von den Vorfällen sorgt für Aufsehen.

Die jungen Männer hatten das Ende ihrer Ausbildung gefeiert und sich mit einer Bank und einem Schild mit der Aufschrift "Sie hupen, wir trinken" mitten in Waldkirchen platziert. Die Frau kam dazu und feierte nackt mit - mit Folgen.

An der vielbefahrenen Kreuzung sorgte das Geschehen in direkter Nähe zu einem großen Supermarkt für großes Aufsehen. Autos fuhren an der Szenerie vorbei, die Insassen beobachteten das Geschehen. Von der Aktion existiert ein Video, das derzeit auf Handys im Landkreis und wohl weit darüber hinaus verschickt wird.

"Wir ermitteln noch, es sind noch nicht alle Vernehmungen gemacht", sagt Maria Hellmold, Sprecherin der Waldkirchner Polizei. Es gehe um Erregung öffentlichen Ärgernisses, erklärt sie. Das Video von den Geschehnissen liege der Polizei auch vor - der Urheber sei aber bislang unbekannt.

Erregung öffentlichen Ärgernisses
"In diesem Fall wird es um den Vorwurf der Erregung öffentlichen Ärgernisses gehen", erklärt auch der Passauer Oberstaatsanwalt Walter Feiler. Nach Paragraf 183a bedeutet das, dass bei öffentlich ausgeführten sexuellen Handlungen, wenn dadurch absichtlich ein Ärgernis erregt wird, ein Bußgeld oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr fällig werden. "Wenn man das nicht nachweisen kann, dass es tatsächlich zu sexuellen Handlungen gekommen ist, kann es sich auch um eine Ordnungswidrigkeit handeln", sagt Feiler.

Ob es sich auch um ein Sexualdelikt handeln könnte, bezweifelt der Experte. Die jungen Burschen, obwohl einer noch nicht volljährig ist, "waren ja keine Kinder", sagt Feiler. "Zu einem Sexualdelikt wird man aller Wahrscheinlichkeit nicht hinkommen", erklärt er deshalb.

Videoaufnahmen könnten ebenfalls strafbar sein
Was die Videoaufnahmen betrifft, die ein Unbekannter offenbar beim Vorbeifahren auf der Kreuzung von der Gruppe mit der nackten Frau gemacht hat, könne der Paragraf 184k in Frage kommen, sagt der Oberstaatsanwalt. Auf Verletzung des Intimbereichs eines anderen durch Aufnahmen, die in der Öffentlichkeit verbreitet werden, stehen eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Haft, erklärt er. Bis Anfang 2021, ergänzt der Oberstaatsanwalt, war dieser Paragraf auf Geschehnisse in Wohnungen und Häusern beschränkt. Seit Anfang des Jahres gilt er auch in der Öffentlichkeit. Entscheidend sei aber, ob die auf den Aufnahmen festgehaltene nackte Frau auf ihr Recht bestehen würde.

Video auf dem Handy zu haben ist wohl nicht strafbar
Die Aufnahmen auf dem Handy zu haben, sei anders als die Herstellung dieser Aufnahmen wahrscheinlich nicht strafbar, erklärt Feiler. "Das wäre nur der Fall, wenn jugendpornografisches Material zu sehen wäre - aber wenn die Bildqualität so schlecht ist, dass man nichts erkennt, ist das ja wohl nicht der Fall. "

Kein deliktisches Handeln nach dem Sexualstrafrecht
"Es wird wohl bei Erregung öffentlichen Ärgernisses bleiben", sagt auch der Sprecher des Polizeipräsidiums Niederbayern, Günther Tomaschko. Wahrscheinlich sei in dem Fall "kein deliktisches Handeln nach dem Sexualstrafrecht" zu verzeichnen, erklärt er.

Das Video von den Geschehnissen, das derzeit in verschiedenen Whatsapp-Gruppen kursiert und auch der PNP vorliegt, werfe noch am ehesten die Frage nach dem "Recht am eigenen Bild" auf, sagt Tomaschko. Die Frage sei in diesem Fall, wer gefilmt hat und wer zu sehen sei - und, ob die Aufnahmen ohne deren Einverständnis verbreitet würden.

Weitere Aufnahmen aufgetaucht
Unterdessen sind weiter Bildaufnahmen aufgetaucht, die angeblich zwei der drei Betroffenen, also die Frau und einen der jungen Burschen, im Waldkirchner Karoli-Freibad beim etwas anderen Badespaß zeigen. Ob und welche Folgen das hat, war zunächst noch unklar.